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Fürs Nichterscheinen 25.03.2024

Münchner Restaurant verlangt Strafgebühr für "No-Show-Gäste"

Wer einen Tisch in dem Restaurant "Das Maria" im Glockenbachviertel reserviert und dann kurzfristig storniert, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Diese Maßnahme sei notwendig gewesen, weil es einen immer größer werdenden Anteil von sogenannten "No-Show-Gästen" gibt, so die Inhaberin des Szenenlokals. Damit sind die Gäste gemeint, die einfach nicht zu dem vereinbarten Termin erscheinen.

Die Strafgebühr beträgt 35 Euro, was der durchschnittliche Umsatzverlust ist.

Ist eine Strafgebühr überhaupt rechtmäßig?

Im Vorfeld legen Betriebe die Strafgebühren fest, auf die man als Gast hingewiesen wird. Somit stimmt man bei der Reservierung dieser Klausel zu.

Allerdings kann es sich auch lohnen im Ernstfall einen Anwalt zu kontaktieren. Denn wenn der Wirt den Tisch innerhalb einer halben Stunde problemlos anderweitig vergeben kann, kann damit argumentiert werden, dass der "Verdienstausfall" des Restaurants nicht entsteht.

So vermeidet ihr Strafgebühren

Sollten sich eure Pläne für das Abendessen oder Frühstück ändern, solltet ihr dies unbedingt dem Restaurant mitteilen. Es kann nämlich sein, dass ihr bei der Reservierung per E-Mail oder telefonisch über die Vertragsstrafe informiert wurdet. In diesem Fall habt ihr dieser Vertragsklausel bei der Reservierung zugestimmt. Die Abbuchung erfolgt dann auf verschiedenen Wegen. Besonders bitter: Die No-Show-Gebühr wird pro Person fällig. Wer also einen Tisch für vier Personen reserviert hat, muss bei einer Strafgebühr von 20 Euro stolze 80 Euro bezahlen.

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