Die Münchner Pop-Up-Radwege bleiben, denn sie sind rechtens. Dies bestätigt auch ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in letzter Instanz. 2020 wurden die Radlstreifen während der Corona-Pandemie angelegt, weil deutlich mehr Radfahrer bei uns in der Stadt unterwegs waren. Vergangenes Jahr wurden sie dann in der Elisen-, Theresien- und Rosenheimer Straße dauerhaft etabliert. Dagegen geklagt hatte daraufhin der Automobilclub „Mobil in Deutschland“. Er sah in den Pop-Up-Radwegen bei uns in München zusätzliche Stau-Auslöser.