Im Streit um das Dieselfahrverbot in München geht es erneut vor Gericht. Die Stadt hatte zuvor die eigentlich für Oktober geplante Verschärfung der Regelung, vorerst ausgesetzt. Nun haben die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Klage eingereicht. Das Gericht bestätigte den Eingang.
Der Stadtrat hat heute beschlossen, die geplante Verschärfung des Münchner Dieselfahrverbots ab dem 1. Oktober doch auszusetzen. Der Grund: Die Luft in der Stadt habe sich deutlich verbessert. Doch was genau bedeutet das?
Seit Februar dieses Jahres galt bereits ein Fahrverbot in München für Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4/IV. Mit der geplanten Verschärfung (der Stufe 2) sollten ab dem 1. Oktober auch Diesel der Schadstoffklasse Euro 5/V weder auf den Mittleren Ring noch in die Innenstadt fahren dürfen.
Doch der Stadtrat hat heute entschieden, dass die geplante Verschärfung zum jetzigen Zeitpunkt unverhältnismäßig ist und vorerst nicht umgesetzt wird.
Man wolle erst die gesamten Messwerte für das Jahr 2023 und die im Luftreinhalteplan vorgesehene gutachterliche Untersuchung mit Prognose für 2024 und weitere Jahre abwarten, heißt es in dem Beschluss, den die Vollversammlung des Münchner Stadtrats am Mittwoch mit großer Mehrheit gefasst hat. Voraussichtlich im Mai 2024 werde man eine Entscheidung treffen.
Nach Angaben der Stadt zeigen die ersten Ergebnisse für die Monate Februar bis Mai eine auffällig rückläufige Entwicklung der Messwerte. Die Prognosespanne liege im Jahresmittel 2023 zwischen 41 und 42 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft. Im Sinne der Verhältnismäßigkeit erscheine es deshalb geboten, die zweite Stufe des Dieselfahrverbots vorübergehend auszusetzen.
Die Regelung für alte Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 und darunter soll aber aufrecht erhalten werden. Seit 1. Februar dürfen sie nicht mehr auf dem Mittleren Ring und in der Stadt fahren, wobei es etliche Ausnahmen gibt. Zum 1. Oktober sollte das Fahrverbot auf Dieselautos mit der Abgasnorm Euro 5 ausgeweitet werden. Eine weitere Verschärfung ab 1. April 2024 soll aufgehoben werden.