Das Amtsgericht Marburg habe den Haftbefehl auf fahrlässige Tötung in neun Fällen sowie auf fahrlässige Körperverletzung in vier Fällen ausgeweitet, sagte der Sprecher der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT), Georg Ungefuk, am Freitag in Frankfurt. Zuvor hatte das Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» darüber berichtet. Gegen die Freundin des 31-Jährigen werde weiterhin wegen Beihilfe zu Waffendelikten ermittelt.
Der Haftbefehl war zunächst nur wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz erlassen worden. Die Überprüfung der sichergestellten Kommunikation des mutmaßlichen Waffenhändlers aus dem Darknet – dem anonymen Bereich des Internets – habe jedoch Hinweise auf Fahrlässigkeit ergeben, sagte Ungefuk. Anhaltspunkte, dass der 31-jährige Marburger wusste, was der Amok-Schütze mit der Waffe vorhatte, gebe es nicht. Weitere Einzelheiten zu den Ermittlungen nannte Ungefuk nicht.
Der mutmaßliche Waffenhändler war Mitte August in Marburg bei einem Scheingeschäft überführt worden. Seither sitzt der arbeitslose Verkäufer in U-Haft. Er soll dem Amokläufer von München eine Pistole samt Munition für 4.350 Euro verkauft haben. Damit hatte der 18-Jährige am 22. Juli an einem Einkaufszentrum neun Menschen und sich selbst erschossen.