München hat die 50 gerissen, der Corona-Inzidenzwert für die Stadt liegt mit 50,6 leicht darüber. Damit überschreitet die Stadt den kritischen Schwellenwert erneut. Für uns Münchnerinnen und Münchner bedeutet das: Es kommen wieder strengere Corona-Maßnahmen auf uns zu. Diese Regeln gelten ab Mittwoch, 14. Oktober, 0 Uhr.
So hat der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) unter Leitung von Oberbürgermeister Dieter Reiter beschlossen, die Maskenpflicht in der Fußgängerzone (von 9 bis 23 Uhr, einschließlich Schützenstraße, Stachus und Marienplatz sowie der Sendlinger Straße mit Sendlinger-Tor-Platz) und auf dem Viktualienmarkt und den Gehwegen im Tal erneut in Kraft zu setzen.
Demnach ist der gemeinsame Aufenthalt im privaten sowie im öffentlichen Raum und an einem gemeinsamen Tisch in der Gastronomie ab Mittwoch nur noch in Gruppen von bis zu 5 Personen (aktuell 10 Personen) oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands gestattet.
Veranstaltungen, die üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angeboten oder aufgrund ihres persönlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besucht werden (insbesondere Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschlussfeiern und Vereins- und Parteisitzungen) und nicht öffentliche Versammlungen sind in der Regel nur mit bis zu 25 Teilnehmenden in geschlossenen Räumen oder bis zu 50 Teilnehmenden (aktuell 100) unter freiem Himmel gestattet, wenn der Veranstalter ein Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet hat und auf Verlangen vorlegen kann.
Zusätzlich gilt, wie an den vergangenen Wochenenden, von Freitagabend bis Sonntagfrüh ein Alkoholverbot zum Außer-Haus-Verkauf ab 21 Uhr und zum Konsum im öffentlichen Raum ab 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages an den bekannten Hotspots Baldeplatz, Gärtnerplatz, Gerner Brücke, Wedekindplatz sowie an den Isarauen zwischen Reichenbachbrücke und Wittelsbacherbrücke.
Neu hinzu kommt ein generelles Alkohol-Ausschankverbot in der Gastronomie täglich ab 22 Uhr.
Die verschärften Maßnahmen gelten bis 27. Oktober, 24 Uhr.
An den Schulen und bei der Kinderbetreuung bleibt es zunächst wie bisher bei Stufe Gelb, da hier derzeit kein erhöhtes Ausbruchsgeschehen zu verzeichnen ist. Von den rund 5.000 Münchner Schulklassen sind derzeit 39 in Quarantäne und bei der Kinderbetreuung sind von den 4.500 Gruppen aktuell 30 in Quarantäne. Selbstverständlich wird das Infektionsgeschehen hier weiterhin genau beobachtet, um auf eine eventuelle Verschlechterung der Situation frühzeitig reagieren zu können.
Die am kommenden Samstag startende Kirchweihdult kann – mit Hygienekonzept und Maskenpflicht – stattfinden, allerdings wird die maximal zulässige Besucherzahl von 1.000 auf 500 halbiert.
Bürgerversammlungen
Abgesagt werden müssen folgende Bürgerversammlungen:
„Wie in anderen Großstädten auch, sind in München in den vergangenen Tagen die Zahlen der Corona-Neuinfektionen stark gestiegen. Noch vergangenen Dienstag meldete das RKI eine 7-Tage-Inzidenz von 32,5 für unsere Stadt, heute liegen wir bei 50,6. Wir haben deshalb die Coronaregeln wieder verschärft – wohl wissend, welche Einschränkungen und Belastungen das mit sich bringt. Aber wir sind jetzt an einem entscheidenden Punkt, ob wir die Verbreitung des Coronavirus‘ weiter eindämmen können oder sich das Virus unkontrolliert ausbreitet – was dann wesentlich drastischere Maßnahmen nach sich ziehen würde. Jetzt sind wir alle gefordert, Verantwortung zu übernehmen, um uns und andere zu schützen und so einen zweiten Lockdown zu verhindern. Und all denen, die auf die derzeit relativ geringe Belegung der Münchner Krankenhausbetten mit Covid-19-Patienten verweisen, möchte ich sagen: Das kann sich sehr schnell ändern, wenn wir jetzt nicht entschlossen handeln. Wenn die Krankenhäuser voll sind, das mussten unsere europäischen Nachbarn leidvoll erfahren, ist es dann schon zu spät.“
Oberbürgermeister Dieter Reiter
Die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Fürstenfeldbruck beträgt nach Berechnung des Robert Koch Instituts 66,1 pro 100.000 Einwohner (Stand 13.10.). Deswegen gibt es auch hier weitere Einschränkungen. Diese gelten bis einschließlich Freitag, 16. Oktober:
Das betrifft vorerst folgende Schulen:
Auch das Landratsamt Starnberg hat eine Allgemeinverfügung erlassen, weil der Signalwertes von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten wurde. Ab 14. Oktober gilt bis einschließlich 21. Oktober: