27.09.2013, 13:02 Uhr
Vermutlich sollten die Adressaten betrogen werden, teilte die Anklagebehörde am Freitag mit. In den unterschiedlich aufgemachten und teils in fehlerhaftem Deutsch verfassten Schreiben heißt es, die Empfängerin erhalte einen Schadensersatz in Höhe von 48 000 Euro. Sie sei Opfer von betrügerischen Gewinnversprechen oder Inkasso-Forderungen geworden und solle sich deshalb mit der Behörde in Verbindung setzen.
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«Es ist davon auszugehen, dass mit diesen Schreiben eine Betrugshandlung zum Nachteil des jeweiligen Empfängers vorbereitet werden soll», warnte Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch.
ms