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07.12.2021

Alkoholverbot für einzelne Plätze in München!

Ab Mittwoch,  8. Dezember, gilt in der Fußgängerzone sowie auf dem Viktualienmarkt täglich von 11.00 bis 23.00 Uhr ein Alkoholkonsumverbot. An Silvester und Neujahr sogar durchgehend von 31. Dezember, 11.00 Uhr, bis 1. Januar, 23.00 Uhr.

Das hat der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) unter Leitung von Oberbürgermeister Dieter Reiter jetzt beschlossen.

„Es wäre absolut unverständlich, einerseits den Christkindlmarkt mit seinen Glühweinständen wegen Corona abzusagen, aber gleichzeitig den Alkoholkonsum auf den stark frequentierten Flächen in der Innenstadt weiter zuzulassen. Deshalb haben wir jetzt in enger Abstimmung mit der Polizei für die Fußgängerzone und den Viktualienmarkt ein Alkoholkonsumverbot ausgesprochen.“ Oberbürgermeister Dieter Reiter

Was bedeutet das genau?

Der Konsum von Alkohol auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, wird untersagt.

Grundlage ist eine infektiologische Bewertung des städtischen Gesundheitsreferats und eine Lagebewertung des Polizeipräsidiums München. Die Allgemeinverfügung im vollen Wortlaut und die zugehörigen Lagepläne werden hier bekanntgegeben.

 

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