Ab heute (10. März) gilt die Maskenpflicht in der Münchner Innenstadt täglich in der Zeit von 9 bis 21 Uhr. Grund dafür ist eine aktuelle Rechtsprechung, schreibt die Stadt.
Weiterhin kein Alkohol erlaubt
Das dortige Alkoholkonsumverbot gilt weiterhin unverändert rund um die Uhr von 0 bis 24 Uhr.
An diesen Orten gilt in München die Maskenpflicht zwischen 9 und 21 Uhr:
- Altstadt-Fußgängerzone (u.a. Neuhauser Straße, Kaufinger Straße, Theatinerstraße)
- Marienplatz
- Stachus und Stachus-Untergeschoss
- Odeonsplatz vor der Feldherrnhalle
- Rindermarkt
- Viktualienmarkt
- Sendlinger Straße und Sendlinger-Tor-Platz
- Rosental zwischen Sendlinger Straße und Rindermarkt
- Dienerstraße
- Schrammerstraße
- Landschaftstraße
- Beidseitige Gehwege im Tal (im Bereich der Hausnummern 1 bis 48)
- Schützenstraße