07.10.2020

Lockerungen in München

Nachdem heute sowohl das Robert Koch-Institut mit 34,7 als auch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mit 34,66 für München eine 7-Tage-Inzidenz knapp unter dem Signalwert von 35 melden, hat die Stadt beschlossen, dass bei privaten Feiern (z. B. Hochzeiten, Geburtstage, Schulabschlussfeiern, aber auch Vereins- und Parteisitzungen, sowie nicht-öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen)  ab kommendem Freitag bis zu 100 Gäste erlaubt sind. Voraussetzung dafür ist, dass sie unter freiem Himmel stattfinden und es ein ausgearbeitetes Hygienekonzept gibt.

Fans dürfen  wieder ins Stadion

Außerdem können die Ligaspiele von Türkgücü gegen die SV Wehen sowie des TSV 1860 gegen Lübeck am Samstag mit Zuschauern stattfinden – allerdings nur mit maximal zehn Prozent der jeweiligen Stadionkapazität.

Abgesehen davon erst mal keine weiteren Lockerungen

Weil es in München noch keine stabile Tendenz für ein Infektionsgeschehen unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen gibt, werden alle bisher geltenden Regeln um eine weitere Woche verlängert – dann soll nochmal neu  entschieden werden.

Diese Regeln gelten aktuell

Bis einschließlich Donnerstag nächster Woche bleiben also Treffen im privaten und öffentlichen Raum sowie in der Gastronomie nur gestattet in Gruppen von maximal 10 Personen oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands.

Indoor-Partys nur mit 25 Gästen erlaubt

Private Feiern, wie z. B. Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschlussfeiern, aber auch Vereins- und Parteisitzungen, sowie nicht öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen sind in der Regel nur mit bis zu 25 Teilnehmenden in geschlossenen Räumen oder – jetzt neu – bis zu 100 Teilnehmenden unter freiem Himmel gestattet, wenn der Veranstalter ein Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet hat und auf Verlangen vorlegen kann.

Nach wie vor Alkoholverbot am Wochenende

Auch gilt weiterhin am kommenden Wochenende von Freitagabend bis Sonntagfrüh das Alkoholverbot zum Außer-Haus-Verkauf ab 21 Uhr und zum Konsum im öffentlichen Raum ab 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages am Baldeplatz, Gärtnerplatz, Gerner Brücke, Wedekindplatz sowie an den Isarauen zwischen Reichenbachbrücke und Wittelsbacherbrücke.

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