Das Innenministerium hatte das Volksbegehren bereits nicht zugelassen, weil das Mietrecht Sache des Bundes ist und nicht der Länder. Bayerische Volksbegehren sind jedoch nur für bayerischen Landesrecht möglich, da Landesrecht nicht Bundesrecht brechen darf.
In dem bayerischen Verfahren ging es nur um das bayerische Volksbegehren, doch bedeutet die Entscheidung auch für den vom rot-rot-grünen Berliner Senat beschlossenen Mietendeckel kein gutes Vorzeichen. In der Bundeshauptstadt ist der Mietendeckel Gesetz, damit ist mittlerweile das Bundesverfassungsgericht beschäftigt.
Denn auch das Berliner Landgericht hält eine Mietbegrenzung durch das Land für verfassungswidrig. Außerdem haben Bundestagsabgeordnete von FDP und CDU Normenkontrollklage in Karlsruhe eingereicht. „Dieses Urteil bestätigt unsere Rechtsauffassung und hat Signalwirkung für unser Verfahren“, sagte Marco Buschmann, der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion. „Der Mietendeckel ist keine Lösung – er verschärft nur die Wohnungsnot.“
In der Bau- und Immobilienbranche ist Konsens, dass Ursache der Mietpreisexplosion nicht die Aktivitäten von Spekulanten sind, sondern jahrzehntelange Versäumnisse im Wohnungsbau. Durch die Bank abgelehnt werden staatliche Mietendeckel auch von sozial orientierten Vermietern wie kommunalen Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften, von denen viele der SPD traditionell verbunden sind.
Diese Unternehmen vermieten viele Wohnungen unter den üblichen Marktpreisen und warnen seit Jahren, dass ihnen bei staatlich verordneten Mietpreisbegrenzungen das Geld für Neubauten fehlen würde. Der Verband der bayerischen Wohnungsunternehmen reagierte dementsprechend erleichtert auf das Urteil. Um das Ziel bezahlbarer Wohnungen zu erreichen, brauche es „Anreize und kein Bestrafungssystem“, sagte Verbandsdirektor Hans Maier.