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Bild: David-Wolfgang Ebener
11.09.2020

Anti-Corona-Demo: Eilanträge vor Münchner Gerichten

Update der Münchner Polizei von Samstagvormittag:

Ab 12 Uhr zieht ein Protestzug  vom Odeonsplatz zur Theresienwiese (maximal 500 Personen).

Bei der Demo ab 16 Uhr auf der Theresienwiese gibt es KEINE Teilnehmerbeschränkung mehr. Natürlich gilt: Maskenpflicht und die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln.

Der Stand der Dinge am Samstagmorgen:

Die für  heute in München geplante Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen darf nicht so stattfinden wie von den Veranstaltern geplant. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am frühen Samstagmorgen – und bestätigte damit in Teilen das erstinstanzliche Urteil und die Vorgaben der Stadt. Allerdings wurde ein bislang verbotener Aufzug mit bis zu 500 Teilnehmern vom Odeonsplatz zur Theresienwiese erlaubt. Im Übrigen wurde die Beschwerde der Organisatoren aber zurückgewiesen.

Damit darf die Demo nicht wie vom Veranstalter geplant auf dem Odeonsplatz, sondern kann nur auf der Theresienwiese mit nur 1000 Teilnehmern stattfinden. Die Organisatoren der Demo, die Initiative «Querdenken089», hatten zuvor gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts München Beschwerde eingelegt. Gegen die Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sind eigenen Angaben zufolge keine Rechtsmittel gegeben.

«Querdenken 089» hatte eine Demonstration mit 5000 Teilnehmern auf dem Odeonsplatz unter dem Motto «Frieden, Freiheit und Gesundheit» angemeldet. Die Stadt untersagte diese. Stattdessen erlaubte sie die Demo unter strikten Auflagen auf der Theresienwiese – allerdings aus Infektionsschutzgründen nur mit 1.000 Teilnehmern. Ein geplanter Demonstrationszug durch die Stadt wurde ebenfalls untersagt.

Gegen diese Auflage hatten die Veranstalter geklagt. Das Verwaltungsgericht München hatte dann die Entscheidungen der Stadt bestätigt (M 13 E 20.4261 und M 13 E 20.4258). Ein Argument dafür: Die absehbaren Verstöße gegen das gesetzlich zwingend erforderliche Abstandsgebot begründeten eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit, erklärten die Richter.

In Berlin hatte es zuletzt am Rande mehrerer Demonstrationen gegen die Corona-Politik Auseinandersetzungen von Demo-Teilnehmern und der Polizei gegeben. 300 bis 400 Menschen hatten Absperrungen überrannt und kurzzeitig die Treppen vor dem Reichstagsgebäude besetzt. Das Vorgehen der Demonstranten hatte bei Politikern für Empörung gesorgt.

Gestern nachmittag hatte das Verwaltungsgericht München zwei Eilanträge zu den Versammlungen von „Querdenken089“ abgelehnt.

In der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts von Freitag, 11.09.2020 heißt es:

Mit soeben bekanntgegebenen Beschlüssen hat das Verwaltungsgericht München bestätigt, dass zwei Versammlungen, die von der Initiative „Querdenken089“ angemeldet wurden, nur in dem von der Landeshauptstadt München festgelegten Umfang stattfinden dürfen (M 13 E 20.4261 und M 13 E 20.4258).

Damit hat das Gericht die Eilanträge der Veranstalter abgelehnt.
Diese wollten in zwei Eilverfahren den ursprünglich geplanten Veranstaltungsumfang durchsetzen.

Eine Versammlung sollte sich als Aufzug bei einer geschätzten Teilnehmeranzahl von 500 Personen auf dem Altstadtring fortbewegen mit Start- und Endpunkt am Odeonsplatz. Dort war im Anschluss die weitere Versammlung mit 5.000 Teilnehmern geplant.

Die Landeshauptstadt hatte den Aufzug verboten und die stationäre Versammlung bei Begrenzung der Teilnehmeranzahl auf 1.000 Personen auf die Theresienwiese verlegt sowie eine Maskenpflicht angeordnet.

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