Der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen geht in die Offensive und hat ein Isar-Gesetzespaket zusammengeschnürt. Eine Reaktion auf die riesige Masse an Bootfahrern im Sommer.
Die Isar-Gesetze im einzelnen
Warum sind diese Regeln nötig
Das Landratsamt hat den Entwurf Dienstagnachmittag in aller Ausführlichkeit vorgestellt. Die aktuelle Situation ist schlicht und einfach nicht mehr tragbar.
Ein Beispiel: Am 04. August 2018 haben Naturschützer am Wehr bei Icking in fünf Stunden 416 Boote mit 1178 Mitfahrern gezählt. Das sind über 80 Boote in der Stunde.
Und zu diesen Massen kommt der Müll: Das Grillen am Ufer, billig Plastikboote, die einfach liegen gelassen werden, leere Flaschen, Scherben.
Die Regeln hat der Landkreis über Monate mit seinen Isar-Gemeinden abgestimmt und auch die Bürger mit einer Online-Umfrage mit einbezogen.
Wo sollen diese Regeln gelten?
Die Regeln gelten für den Isar-Bereich des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen. Der beginnt noch vor dem Sylvenstein-Stausee und reicht im Norden bis Icking
Dort startet der Landkreis und daraufhin die Stadt München. Beide entwickeln aktuell eigene Regeln, auch in Absprache mit dem Landkreis Bad Tölz Wolfratshausen.
Für Flöße gelten die Regeln nicht
Die Flößer dürfen ganz normal weitermachen.
Diese schwimmenden Bierzelte, teilweise auch mit Blaskapelle, fallen nicht unter die Bootfahrverordnung. Für sie gelten Sondergenehmigungen. Auch die Alkohol-Limits für die Gäste ziehen nicht, aber die steuern das Boot ja auch nicht selbst.