Das Landgericht Landshut hat das Urteil gegen das Trio verkündet. Die Staatsanwaltschaft wirft den 49 bis 70 Jahre alten Angeklagten vor, große Mengen Lebensmittel in den Handel gebracht zu haben, die nicht zum Verzehr geeignet waren. Zudem müssen sich die Ex-Geschäftsführer – unter ihnen ist auch der ehemalige Haupteigentümer – wegen Insolvenzverschleppung, Untreue und Betrugs verantworten.
Die drei Ex-Manager wurden nun wegen Betrugs in 177 Fällen und Insolvenzverschleppung zu Bewährungsstrafen zwischen einem Jahr und einem Jahr und 10 Monaten und zur Zahlung von Geldstrafen verurteilt. Die Hygienemängel seien nicht an den Lebensmitteln, sondern in der Produktionsumgebung festgestellt worden, sagte der Vorsitzende Richter bei seiner Urteilsverkündung. Gesundheitsgefährdende Lebensmittel seien nicht in den Verkehr gebracht worden.
Vor mehr als zehn Monate hatte der Prozess begonnen. Seitdem hat die Kammer an 39 Tagen verhandelt. Die Staatsanwaltschaft forderte zuletzt für die drei Ex-Manager Gefängnisstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten sowie drei Jahren und fünf Monaten. Die Verteidigung forderte für einen der Angeklagten eine Bewährungsstrafe, für die anderen beiden Männer beantragten deren Anwälte jeweils einen Freispruch.
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) begrüßt ausdrücklich die harten Urteile des Landshuter Landgerichts gegen die ehemaligen Geschäftsführer:
„Mit seiner heutigen Entscheidung hat das Gericht deutlich gemacht, dass sich Geschäftsführer nicht aus ihrer Verantwortung gegenüber Beschäftigten, Kunden und Lieferanten davonstehlen können“, so Mustafa Öz, stellvertretender NGG-Landesbezirksvorsitzender und Verhandlungsführer Brotindustrie Bayern.
Verwerflich und unethisch nennt NGG die Tatsache, dass sich die Geschäftsführung offenkundig regelmäßig mit beträchtlichen Summen selbst bereichert hatte und im Gegenzug von den Beschäftigten über mehrere Jahre den Verzicht auf tarifliche Leistungen in zweistelliger Millionenhöhe abpresste. Die Folge dieses raffgierigen Handelns war die Insolvenz und die damit verbundene Vernichtung von 1.200 Arbeitsplätzen.
„Das ist heute ein guter Tag für den Rechtsstaat. Der Bürger hat mit diesen Urteilen nicht den Eindruck, dass man die Kleinen hängt und die Größen laufen lässt“, so Mustafa Öz, abschließend.
Zur Urteilsverkündung nach dem Hygieneskandal um die bayerische Großbäckerei Müller-Brot erklärt Johannes Heeg von der Verbraucherorganisation foodwatch:
„Der Fall Müller-Brot zeigt das ganze Versagen der Lebensmittelüberwachung. Ahnungslose Verbraucherinnen und Verbraucher kauften jahrelang 45 Millionen Brote und 640 Millionen Brötchen von Müller-Brot – während bayerische Beamte längst über Mäusekot, Kakerlaken und andere ekelerregende Zustände in der Backstube Bescheid wussten.
Ein solcher Fall könnte sich jederzeit wiederholen, denn die Bayerische Landesregierung hat aus dem Skandal um Müller-Brot nichts gelernt: Nach wie vor erfahren Verbraucherinnen und Verbraucher nicht, welche Betriebe gegen Hygienevorschriften verstoßen. Für 2015 meldet das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit für Bäckereien sogar ,eine Zunahme im Bereich der gravierenden Mängel‘!
Allein mit mehr Kontrollen und mehr Kontrolleuren lässt sich das Problem nicht lösen. foodwatch fordert: Schluss mit der Geheimniskrämerei – alle Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen müssen umgehend und allgemeinverständlich veröffentlicht werden, direkt an der Ladentür. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen endlich erfahren, wer die Ekel-Bäcker oder Schmuddel-Wirte sind – ansonsten fehlt den Betrieben der Anreiz, sich an die Gesetze zu halten und der nächste Lebensmittelskandal ist nur eine Frage der Zeit. Für die sauber und ehrlich arbeitenden Betriebe wäre der Aushang der Kontrollergebnisse die beste Werbung.“