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Winterwetter 10.01.2024

Motor laufen lassen und Co.: Das sind die Bußgelder für Autofahrer bei Eis und Schnee

Vereiste Scheiben, glatte Straßen und eine dicke Schneehaube auf dem Autodach. Der Winter macht vielen Autofahrern keinen Spaß. Wer allerdings den Motor morgens warmlaufen lässt oder seine Scheibe nicht freigekratzt hat, kassiert saftige Strafen. Wir haben eine Übersicht für euch.

Scheiben müssen freigekratzt sein

Um freie Sicht gewährleisten zu können, muss in der Scheibenwischanlage Frostschutzmittel enthalten sein. Wer nur ein kleines Loch in der Frontscheibe freikratzt, sieht nicht genug und riskiert ein Bußgeld von mindestens 10 Euro.

Motor warmlaufen lassen

Wer sich die Mühe sparen will und den Motor erst Mal warmlaufen lässt, riskiert nicht nur Ärger mit genervten Nachbarn, sondern auch ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro.

Autodach von Schnee befreien

Autofahrer sind verpflichtet, das Autodach von Schnee zu befreien. Denn der herunterfallende Schnee kann den nachfolgenden Verkehr behindern oder beim Bremsen nach vorne auf die Scheibe rutschen und die eigene Sicht behindern. Hier ist ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro fällig.

Signalgeber von Schnee befreien

Blinker, Rücklicht, Scheinwerfer und Autokennzeichen müssen von Schmutz und Schnee befreit werden. Ist das Kennzeichen verschneit, winkt ein Bußgeld von fünf Euro.

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