12.03.2012, 15:06 Uhr – Promotion
Die Strafkammer am Landgericht habe im Laufe des ersten Prozesstages festgestellt, dass der Laienrichter nicht über die für einen umfangreichen Strafprozess erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfüge, teilte eine Gerichtssprecherin am Montag mit.
Der angeklagte Techniker soll seine 30 Jahre alte Ex-Geliebte und die gemeinsame 21 Monate alte Tochter bei einem Urlaub im Juli 2010 in Portugal ermordet haben, um seine langjährige Beziehung nicht zu gefährden. Der Prozess um das Verbrechen, das als „Doppelmord im Ferienparadies“Schlagzeilen machte, hatte am Freitag begonnen. Der 44-Jährige schwieg zu den Vorwürfen der Anklage, machte nur Aussagen zu seiner Person.
Der Prozess beginnt nun an diesem Donnerstag (15. März) erneut. Gegen den Mann wird voraussichtlich bis 16. Mai verhandelt. Dazu werden auch Zeugen aus Portugal erwartet.
ak