Rund 750 Mitglieder des Mietervereins waren zwischen Januar und Dezember 2018 neu von Modernisierungs-Ankündigungen betroffen. Eine Zahl, die sogar die Ankündigungen aus dem Vorjahr noch knapp toppt. 2017 waren es von Januar bis Dezember rund 700 neu betroffene Mitglieder. Zusammen mit älteren Fällen, die aber derzeit noch akut sind, berät der Mieterverein tausende Mitglieder nur wegen Modernisierungen. Da nicht alle Mieter Mietervereins-Mitglieder sind, liegt die Zahl der tatsächlich Betroffenen noch deutlich höher.
Alleine zwischen Weihnachten und Neujahr erhielten noch rund 120 Mietervereins-Mitglieder eine Modernisierungs-Ankündigung. So nutzten Vermieter die alte Rechtslage knallhart noch in letzter Sekunde aus und bescherten ihren Mietern ein nachträgliches „Weihnachtsgeschenk“.
Seit 1. Januar darf der Vermieter acht Prozent der Modernisierungskosten jährlich auf die Mieter umlegen. Maximal darf die Miete jedoch je nach Höhe der Ausgangsmiete um nur drei oder sogar zwei Euro pro Quadratmeter im Monat innerhalb von sechs Jahren nach der Modernisierung erhöht werden (sogenannte Kappungsgrenze). Nach alter Rechtslage durften elf Prozent der Kosten auf die Mieter umgelegt werden ohne Kappungsgrenze. So errechnet sich bei Petra M. aus dem Hohenzollernkarree die monatliche Miet-Erhöhung um 645 Euro. Nach neuer Rechtslage wären nur 147 Euro mehr im Monat erlaubt. Die alte Rechtslage gilt noch für alle Modernisierungs-Ankündigungen bis zum Jahreswechsel 31.12.2018.
„So richtig wirken wird die neue Rechtslage in München erst in ein paar Jahren. Die meisten Vermieter, die modernisieren wollen, haben jetzt noch schnell vor dem Jahreswechsel die Ankündigungen rausgeschickt, dass sie ihre Mieter stärker zur Kasse bitten können. Wir halten das für unsozial“, sagt Mietervereins-Geschäftsführer Volker Rastätter.
Die Rechtsberater des Mietervereins gehen nun für die betroffenen Mitglieder genau durch, was eine auf die Mieter umlagefähige Modernisierung und was eine bloße Instandsetzung ist. Außerdem können persönliche oder finanzielle Härtefälle zu einer Reduzierung der Erhöhung führen.
Beim Hohenzollernkarree gibt es noch den Sonderfall, dass die meisten Arbeiten erst ab 2021 durchgeführt werden. Ab Ende 2019 lässt der Eigentümer lediglich die Fundamente für die Balkone herstellen. Volker Rastätter: „Dieses Vorgehen halten wir für nicht zulässig, weil klar wird, dass es dem Vermieter nur darum geht, Kosten nach alter Rechtslage auf die Mieter umzuwälzen. Wir werden gerichtlich dagegen vorgehen.“
Die durchschnittliche Mieterhöhung pro Quadratmeter bei den dem Mieterverein vorliegenden Modernisierungsankündigungen liegt 2018 bei rund sechs Euro, im Vorjahr waren es noch rund vier Euro. Der „Spitzenwert“ im vergangenen Jahr war eine Erhöhung von 13,43 Euro pro Quadratmeter. Bei einer 100-Quadratmeter Wohnung würde also die Miete nach der Modernisierung um 1343 Euro steigen.
Der Hammer ist kurz vor Neujahr per Bote bei Veronika (61) und Gerold K. (64) angekommen. In Form einer Modernisierungs-Ankündigung. Fast verdoppeln soll sich die Kaltmiete für ihre Wohnung in Bogenhausen: Um 526,84 Euro. Zukünftig betrüge ihre Miete dann 1107,21 Euro kalt, mit Heiz- und Betriebskosten 1327,21 Euro.
„Wir hätten uns noch vor zehn Jahren nicht erträumen können, dass wir uns die Miete in München eines Tages nicht mehr leisten können“, sagen die beiden, die seit mehr als 40 Jahren in der rund 87-Quadratmeter großen Wohnung leben. „Wir fühlen uns ausgeliefert.
Nun hoffen sie, wie auch einige ihrer Nachbarn, auf die Hilfe des Mietervereins. Das Haus liegt in einer Wohnanlage, in der ein Haus nach dem anderen modernisiert wurde. Nun ist der Block vom Ehepaar K. dran, rund 20 Mietparteien sind neben dem Paar betroffen. Neue Fenster, einen neuen Balkon und einen nicht barrierefreien Aufzug soll das Ehepaar laut Ankündigung des Vermieters bekommen, auch die Fassade wird erneuert.
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, Foto: Mieterverein München/Gülland