Auf deutschen Straßen herrscht oft ein buntes Treiben. Rote Ampeln werden überfahren, Vorfahrten werden genommen und Kurven geschnitten. Manchen platzt dabei aber hin und wieder der Kragen. In der Wut neigen einige dazu, ihren Ärger durch verschiedene Gesten zum Ausdruck zu bringen. Bestimmte Schimpfwörter, Kraftausdrücke und Gesten hat der Gesetzgeber im Straßenverkehr allerdings mit Bußgeldern belegt. Hier erfahrt ihr welche Beleidigung welches Bußgeld mit sich zieht.
Diese abfällige Geste gilt im Straßenverkehr zwar als harmlos, kann aber saftige Strafzahlungen nach sich ziehen. Wenn die Beleidigung durch einen Kläger zur Anzeige gebracht wird, sind bis zu 750 € fällig.
Dieses eindeutige Handzeichen kann niemand falsch verstehen. Zeigt ihr einem anderen Verkehrsteilnehmer den Mittelfinger, kann das Gericht entweder eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängen. Geldstrafen können dabei bis zu 4.000 € betragen.
Die flache Hand rhythmisch vor dem Gesicht auf und ab zu bewegen kann zu einem Bußgeld in Höhe von 1.000 € führen.
Dieses Zeichen zeigt ihr, indem ihr mit Daumen und Zeigefinger einen Kreis bilden. Tut ihr das in Richtung eines anderen Verkehrsteilnehmers droht eine Strafe von 150 bis 300 €.
Eine Anzeige wegen Beleidigungen im Straßenverkehr lohnt sich nur, wenn ihr einen Zeugen benennen könnt, der die Geste des vermeintlichen Täters bestätigen kann. Zudem hilft es, wenn ihr zum Beispiel Beweise wie ein Foto oder Video vorzeigen könnt. Denn ohne Beweise wird der Vorfall als Aussage gegen Aussage gewertet.