Arbeitnehmer dürfen sich freuen! Der Mindestlohn steigt! Während man letztes Jahr einen Mindestlohn von 9,60 Euro ausgezahlt bekommen hat, steigt er ab Juli 2022 auf 10,45 Euro. Und es ist dieses Jahr sogar noch mehr drin: Ab Oktober wird der Mindestlohn auf 12 Euro heraufgesetzt. Zudem steigt die Grenze für Minijobs im Oktober von 450 auf 520 Euro pro Monat.
Arbeitnehmer sind ab Juli nicht mehr dazu verpflichtet, die AU in Papierform bei der Krankenkasse abzugeben. Diese Krankmeldung wird künftig von den Ärzten übermittelt.
Schon zum 1. März hatten sich einige Dinge geändert. Eine „Kündigung spätestens drei Monate vor Vertragsende“ oder bei Ausbleiben der Kündigung eine automatische Verlängerung – das ist in Verträgen nun nicht mehr zulässig. Laufzeitverträge dürfen nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat haben. Ab 1. Juli gibt es noch eine weitere Entwicklung: Es wird der „Kündigungsbutton“ eingeführt. Der soll es Verbrauchern vereinfachen, Verträge ganz einfach per Klick zu kündigen. Fristlos können Sie einen Vertrag kündigen, wenn Ihr Vertragspartner ab dem 1. Juli diesen Button nicht anbietet.
Diese müssen ab Juli auch in Supermärkten und Discountern kostenlos entgegengenommen werden. Zumindest gilt das für kleinere Elektrogeräte mit einer maximalen Kantenlänge von 25 Zentimetern. Handys, elektrische Rasierer, Wasserkocher oder Toaster können somit bei allen namhaften Märkten umsonst abgegeben werden.
Ab Juli müssen auch alle Einwegplastikflaschen oder Einwegdosen mit Pfand versehen sein. Eigentlich gilt diese Pflicht schon seit Januar – bislang hatten Händler aber noch eine Übergangsfrist.
Ab Juli müssen auch E-Zigaretten-Raucher mehr bezahlen. Sogenannte Liquids kosten nun nicht mehr rund 4 Euro, sondern steigen auf etwa 5,50 Euro. Grund dafür ist ein neues Tabakgesetz.
Um rund 6 Prozent steigen die Renten in Deutschland. Insgesamt sollen davon rund drei Millionen Menschen profitieren. Der Anstieg fällt so stark aus wie schon lange nicht mehr. Der Grund dafür ist die gute Lohnentwicklung in Deutschland.
Im Juli gibt es dank der Hartz-IV-Reform eine einmalige Bonuszahlung von 200 Euro. Dies betrifft auch Empfänger von Sozialhilfe oder Grundsicherung. Pro Kind gibt es ebenfalls nochmal 20 Euro obendrauf. Auch Arbeitslosengeld-I-Empfänger dürfen sich über eine Einmalzahlung von 100 Euro freuen.
Wer Pakete verschicken will muss ab dem 1. Juli mehr zahlen. Die Portopreise steigen je nach Größe des Pakets und variieren um Centbeträge.
Nach mehr als 20 Jahren fällt die sogenannte EEG-Umlage ab Juli weg. Sie wurde im Jahr 2000 eingeführt, um die Förderung von Wind- oder Solaranlagen zu finanzieren. Kunden zahlen die Umlage über die Stromrechnung. Sie beträgt momentan noch 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Experten erwarten durch die Abschaffung zwar kein Sinken der Strompreise, aber zumindest eine Dämpfung des starken Anstiegs.
Die Corona-Testverordnung läuft zum 1. Juli aus – ab dann soll es wohl keine kostenlosen Corona-Schnelltests mehr geben. Die Gesundheitsminister beraten aktuell noch darüber. Bislang sieht es aber so aus, dass ab dem 1. Juli eine Kostenbeteiligung von 3 Euro pro Test fällig wird. Ausgenommen sind vulnerable Gruppen.
Sollten Sie zufällig für den Mietspiegel ausgewählt werden, müssen Sie die geforderten Daten an das zuständige Amt schicken. Tun Sie das nicht, drohen 5.000 Euro Strafe.
Bis zum 31. Oktober haben Immobilienbesitzer ab dem 1.7.2022 Zeit, um eine extra digitale Steuererklärung abzugeben. Strafen drohen bei Verspätung oder Missachtung.
Autofahrer der Geburtsjahre von 1953 bis 1958 mit alten Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Juli umtauschen. Eine Verschiebung der weiteren Umtauschfristen soll es nicht geben. Bis zum Jahr 2033 müssen rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland umgetauscht werden. Grund sind EU-Vorgaben.