Bis zu 400.000 Haushalte in München könnten durch Kündigungen oder Kurzarbeit am Arbeitsplatz in Mietschulden rutschen, schätzt der Mietverein. Bundestag und Bundesrat hatten als Reaktion auf die Corona-Pandemie zwar ein „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafrecht“ beschlossen, wonach Vermieter angehalten waren, Mietzahlungen gegebenenfalls zu stunden. Sie durften keine Kündigungen aufgrund von Mietrückständen aussprechen, die auf den Auswirkungen der Pandemie beruhen, also coronabedingt entstanden sind. Diese Regelung ist nun aber zum 30. Juni ausgelaufen.
„Die sozialen Auswirkungen treffen uns erst jetzt und mit voller Wucht.“
Sozialreferentin Dorothee Schiwy.
Sie warnt vor Kündigungen – Vermieter sollten mit ihren Mietern sprechen. Fruchtet das nicht, gebe es Hilfe von der Stadt, betont sie. Menschen, die coronabedingt ihre Miete nicht zahlen können, sollen sich demnach so früh wie möglich Unterstützung holen.