Die Staatsanwaltschaft wirft dem 32 Jahre alten Italiener Mord an seiner eigenen Tochter vor. Er soll das erst sechs Wochen alte Baby geschüttelt haben, weil es schrie und er es nicht beruhigen konnte. Seine Frau war in der Zeit nur kurz auf der Toilette.
Der Angeklagte sei nicht schuldig, sagte sein Anwalt am Donnerstag vor dem Landgericht München I und sprach von «Missverständnissen und falschen Wahrnehmungen und Interpretationen».
Der Vater äußerte sich nicht zu den konkreten Tatvorwürfen. Wenn alles vorbei sei, so sagte er aber, «werde ich zum Friedhof gehen und dann werde ich eine bestimmte Zeit dort bleiben. Dann werde ich zu meiner Frau gehen, wir werden irgendwo zwei Wochen zusammen sein – in Stille, um zu reden. Dann werde ich wieder arbeiten gehen.»
«Es ist einfach ein tragischer Fall», sagte sein Anwalt. «Er hat sein Wunschkind verloren, er hat seine Freiheit verloren, er hat seine Arbeit verloren, er hat seine Wohnung verloren.»
Seine Ehefrau bezeichnete ihren Mann vor Gericht als «fürsorglich, achtsam, sehr vorsichtig im Umgang mit der Kleinen aus Angst, ihr wehzutun». Den Moment, als sie an jenem Tag aus dem Bad kam, schildert sie so: «Das Kind war leblos in seinen Armen, die Augen waren zu.» Ihr Mann habe gesagt, die Kleine habe einfach aufgehört, zu atmen. Sie habe gemeinsam mit ihm versucht, sie wiederzubeleben, bis der Notarzt kam. Das Kind starb im Krankenhaus. Die Todesursache: eine Hirnblutung, die einen Kreislaufstillstand und Versagen mehrerer Organe zur Folge hatte.
Sie hätten die schwere Entscheidung treffen müssen, die lebenserhaltenden Maschinen abzuschalten, schilderte die junge Frau – und «ihr eigenes kleines Herz entscheiden lassen». Sie betonte, dass sie an die Unschuld ihres Mannes glaubt: «Ich habe meinen Mann nie anders erlebt als liebevoll und nett und darum kann ich mir nicht vorstellen, dass er sowas gemacht haben soll.» Sie denke oft an ihre Tochter, sei täglich auf dem Friedhof. «Ich finde es bemerkenswert, wie tapfer sie mit dieser Situation umgehen», sagte der Vorsitzende Richter Michael Höhne. «Respekt von Seiten der Kammer.»