Lufthansa-Streik 02.09.2022

Welche Rechte haben Passagiere?

Welche Flüge werden bestreikt?

Der Lufthansa-Streik ist in vollem Gange und gilt heute (02.09.22) von 00.01 Uhr bis 23.59 Uhr. Sämtliche Abflüge der Lufthansa und der Lufthansa Cargo aus Deutschland sollen bestreikt werden.

Rund 800 Flüge fallen aus oder müssen gestrichen werden, 130.000 Passagiere sind davon betroffen. Und auch am Wochenende könne es vereinzelt zu Ausfällen und Verspätungen kommen. In der Regel werden Passagiere, die bei der Buchung ihre Kontaktdaten hinterlassen haben, im Falle einer Annullierung oder Umbuchung kontaktiert. Wer ohne Benachrichtigung bleibt, wird gebeten, den aktuellen Stand der Buchung selbst zu kontrollieren und konstant den Status des Fluges auf lufthansa.com zu überprüfen.

Was machen, wenn der Flug gestrichen wurde?

Pauschalreisen: Welche Regelungen gelten?

Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter der Ansprechpartner: Er muss dafür sorgen, dass der Kunde in die Luft kommt, denn der Flug ist Teil des Vertrags. Auch bei den Kosten für Verpflegung oder eine Übernachtung, die durch eine Verspätung entstehen, ist der Reiseveranstalter in der Pflicht. Entgehen dem Pauschalreisenden durch den Streik Urlaubstage, muss der Veranstalter den Anteil des Reisepreises für diese Tage zurückerstatten, erklärt der Reiserechts-Experte Paul Degott. Verkürzt sich der Urlaub massiv – kommt der Betreffende also bei einem einwöchigen Urlaub zum Beispiel erst drei Tage später an -, seien außerdem die Chancen auf Schadenersatz gut: Dann gibt es nicht nur das Geld für die Tage zurück, an denen der Urlaub ausgefallen ist, sondern auch eine Entschädigung dafür, dass der Urlaub insgesamt beeinträchtigt war.

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