Bild: Karl-Josef Hildenbrand
19.01.2021

Bayern: Diese Corona-Regeln gelten jetzt

Zur Eindämmung des Coronavirus wird der Lockdown auch in Bayern bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Im Wesentlichen kommt es in Bayern zwar zu einer Verlängerung, aber zu keiner weiteren Verschärfung der Maßnahmen. 

Schulen und Kitas bleiben zu

Wie bei den Schulen und Kitas vorgegangen werden soll, wurde heftig diskutiert. Jetzt ist klar: In Bayern bleiben sie bis Mitte Februar geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. In Kitas soll Notbetreuung angeboten werden. 

Kitagebühren werden erlassen

Eltern, die ihre Kinder derzeit nicht oder nur an wenigen Tagen in die Notbetreuung geben, werden für die Monate Januar und Februar von den Beiträgen entlastet. 

„Wir haben festgestellt, dass es zu großem Ärger geführt hat, wenn Eltern die Betreuung nur für einen Tag genutzt haben – und trotzdem für einen ganzen Monat Elternbeiträge bezahlen mussten. Deshalb gilt für Eltern, die nicht mehr als 5 Tage im Monat die Betreuung in Anspruch nehmen, dass sie damit von den Elternbeiträgen entlastet werden. Wir hoffen damit zu erreichen, dass damit nur die Tage in Anspruch genommen werden, die wirklich benötigt werden.“

Sozialministerin Trautner 

Bereits im vergangenen Jahr hatte Bayern die Kitagebühren für die Monate April, Mai und Juni erlassen um die Eltern finanziell zu entlasten.

Ausnahme für Abiturienten und berufliche Abschlussklassen

Eine Ausnahme gibt es für ältere Schüler und Schülerinnen: Ab dem 1. Februar sollen die Abschlussklassen wieder die Schulen im Wechselunterricht besuchen zu können. Allerdings hänge dies von der Entwicklung des Infektionsgeschehens ab.

Grund sind die zeitnah anstehenden Prüfungen der Schüler. Die Abschlussprüfungen in allen bayerischen Schulen wurden bereits verschoben, zudem soll es weniger Klausuren für die Schüler geben. Außerdem soll es in den Schulen ein Vorrücken auf Probe geben, um Sitzenbleiben zu vermeiden.

Die Faschingsferien fallen aus!

Weil viel Präsenzunterricht ausgefallen ist, soll der verpasste Stoff in den Faschingsferien nachgeholt werden. Daher entfallen in diesem Jahr die Faschingsferien in Bayern.

Homeoffice-Pflicht

Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten künftig das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen. Das gilt für alle Arbeitsplätze, bei denen es die Tätigkeiten zulassen.  Bund und Länder wollen einen weitgehenden Anspruch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dazu einführen. Die Homeoffice-Regelung soll bis zum 15. März gelten. Bei der Einrichtung von Homeoffice-Plätzen soll es dauerhaft Hilfen für Arbeitgeber in Bayern geben.

FFP2-Masken auch im Gottesdienst

Bereits seit 18. Januar gilt in Bayern für alle ab 15 Jahren die FFP2-Maskenpflicht beim Einkaufen, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder beim Arzt. Ab sofort muss auch in Gottesdiensten solch eine Maske getragen werden – damit sind die Regeln in Bayern schärfer als in anderen Bundesländern.

Besonderer Schutz in Alten- und Pflegeheimen

Sowohl die Besucher als auch das Personal von Senioren- und Pflegeheimen müssen eine FFP2-Maske tragen. Dafür will Bayern Masken zur Verfügung stellen. Außerdem soll es häufigere Tests der Mitarbeiter geben.

Alkoholverbot nur auf öffentlichen Plätzen

Nachdem der Verwaltungsgerichtshof das bayernweite Alkoholverbot im Freien gekippt hatte, sollen jetzt wieder die Kommunen für bestimmte Hotspots festlegen, wo der Verkauf und Verzehr von Alkohol im Freien verboten ist. Zuvor galt ein bayernweites Alkoholverbot im öffentlichen Raum.

Maßnahmen werden verlängert, aber nicht verschärft

Unter anderem die Gastronomie, Freizeiteinrichtungen sowie der Einzelhandel bleiben geschlossen – auch Betriebskantinen dürfen lediglich Essen zum Mitnehmen anbieten. Ausnahmen gelten weiterhin zum Beispiel für Supermärkte. Alle bisherigen Maßnahmen bleiben weiterhin bestehen.

Diese Regeln gelten weiter:

Nächtliche Ausgangssperre

Zwischen 21 Uhr und 5 Uhr gilt weiterhin eine nächtliche Ausgangssperre. Dann ist es nur noch in Ausnahmefällen erlaubt, die eigenen vier Wände zu verlassen. Dazu gehören unter anderem die Pflege kranker Angehöriger und der Gang zur Arbeit.

Kontaktbeschränkungen

Wie im Frühjahr letzten Jahres sind derzeit Treffen jenseits des eigenen Haushalts nur noch mit einer weiteren Person oder einer weiteren Kontaktfamilie erlaubt. Eine Ausnahme gibt es aber: Kinder unter drei Jahren werden dabei nicht mitgezählt.

Außerdem bleiben nach wie vor Treffen nur mit dem eigenen Haushalt und höchstens einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt erlaubt.

dpa-infocom

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