Peter Kneffel/dpa
Kriminalität 19.12.2024

Lebenslange Haft für Mord an Obdachlosem

Für den Mord an einem Obdachlosen am Englischen Garten hat das Landgericht München I einen 57 Jahre alten Mann zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah keinerlei Zweifel daran, dass der Mann den 78-Jährigen erst mit einem Hammer erschlug - mit «mindestens zwölf mit höchster Intensität geführten Schlägen». Nach seinem Tod zündete er den Körper an, um die Spuren zu verwischen. 

Fall hatte München erschüttert

Der Fall hatte München vor rund einem Jahr erschüttert, als die brennende Leiche des Obdachlosen unter einer Brücke gefunden worden war. Die Ermittler hatten nach der Tat im vergangenen Jahr zunächst befürchtet, es könne sich - ähnlich wie Taten, die damals in Wien Schlagzeilen machten - um ein «Hassverbrechen zum Nachteil von Obdachlosen» handeln. 

Eine Ermittlungsgruppe mit 17 Beamten nahm die Arbeit auf, ging 34 Zeugenhinweisen nach - auch weil zunächst unklar war, um wen es sich bei dem verbrannten Toten überhaupt handelte. 

Der nun verurteilte Ungar stammt ebenfalls aus dem Obdachlosenmilieu, er habe «den entsetzen Auffinder des brennenden Leichnams gespielt», so das Gericht. Er habe sich auch als verzweifelter Retter inszeniert, sagte die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl. Sie sprach von einem eindeutigen Gesamtbild in diesem Indizienprozess.

Mord aus Habgier

Der Mann wurde wegen Mordes und Raubes mit Todesfolge verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm Mord aus Habgier und Verdeckungsabsicht vorgeworfen. Der 57-Jährige soll es unter anderem auf das Handy seines Opfers abgesehen haben. 

In ihrem Plädoyer forderte die Staatsanwaltschaft neben der lebenslangen Freiheitsstrafe auch die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld. Damit wäre eine Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen gewesen. Dieser Forderung folgte das Gericht nicht. 

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe im Prozess bis zuletzt bestritten und einen Dritten als Tatverdächtigen ins Spiel gebracht. «Der Angeklagte bestreitet, das Opfer ermordet, ausgeraubt und angezündet zu haben», hatte sein Anwalt in einer Erklärung zu Verhandlungsbeginn gesagt. Die Verteidigung hatte daher Freispruch gefordert. Diese Version glaubte das Gericht jedoch nicht.

Quelle: dpa

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