29.11.2012, 14:46 Uhr
Das Münchner Landgericht sprach den 55-Jährigen am Donnerstag auch wegen dreifachen Mordversuchs schuldig und sah zudem eine besondere Schwere der Schuld. Damit kann der Mann auch bei guter Führung nicht nach 15 Jahren aus dem Gefängnis entlassen werden.
Der insolvente Transportunternehmer hatte im Januar den 31 Jahre alten Staatsanwalt im Gerichtssaal erschossen und auch mehrere Schüsse auf die Richterbank abgefeuert. Kurz zuvor war er wegen nicht bezahlter Sozialversicherungsbeiträge zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Vor dem Landgericht hatte der Angeklagte zugegeben, dass er auch den Richter töten wollte, der zusammen mit dem Protokollführer und der damaligen Anwältin des Mannes hinter der Richterbank Schutz gesucht hatte. Darin sah das Gericht Mordversuche.
Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der 55-Jährige habe die Tat eingeräumt, allerdings ohne jede Einsicht und Reue, hatte die Staatsanwältin gesagt. Wenn er die Möglichkeit dazu bekäme, sei ein weiterer «Rachefeldzug gegen die Justiz» nicht auszuschließen. Der Pflichtverteidiger hatte ebenfalls auf lebenslange Haft plädiert, aber keine besondere Schwere der Schuld gesehen.
dpa-infocom / kg