© Bild: Schützen-Festzelt
Wiesn-Wirte entscheiden sich dagegen 15.07.2022

"Layla"-Lied wird auch auf der Wiesn nicht gespielt

Eine hitzige Debatte läuft aktuell um das Schlagerlied „Layla“. Auf den ersten Volksfesten ist es schon verboten, wie in Würzburg. Von vielen wird es als sexistisch empfunden. Jetzt wird die aktuelle Nummer 1 der deutschen Charts auch nicht auf der Wiesn laufen.

Im Text heißt es unter anderem: „Ich hab‘ ’nen Puff und meine Puffmama heißt Layla. Sie ist schöner, jünger, geiler (…) Das Luder Layla, unsre Layla.“

Auch Wiesn ohne „Layla“

Die Wiesnwirte sind sich einig, dass ‚Layla‘ in den Zelten nicht gespielt wird, sagte Sprecher Peter Inselkammer in Medienberichten. Schon zuvor hätten die Gastronomen demnach diskutiert und beschlossen: Die Zelt-Musiker sollen auf den Schlager verzichten.

„Es gibt viele andere gute Lieder, da brauchen wir das nicht“, so Inselkammer weiter

Forderung kam von Wiesn-Stadträtin Berger

Zuvor hat auch Wiesnstadträtin Anja Berger (Grüne) verlangt, dass der Partysong „Layla“ nicht im Bierzelt erklingen soll. „Ich halte dieses Lied für eindeutig sexistisch“, erklärte Berger und verlangte: „Ich will es auf der Wiesn nicht hören.“ Der Song thematisiere „äußerst unangemessen das Thema Prostitution“. Wer sich damit auseinandersetze, wisse, wie viel Gewalt, Zwang und Ausbeutung damit einhergehe.

Justizminister Buschmann sieht Verbot „eins zu viel“

Auch Bundesjustizminister Buschmann hat sich in die Debatte eingeschaltet. Man müsse Schlagertexte nicht mögen, sie aber behördlich zu verbieten, sei eins zu viel, schreibt er bei Twitter.

 

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