Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plant, das begleitete Trinken von Bier und Wein für Jugendliche unter 16 Jahren zu verbieten. Derzeit erlaubt das Jugendschutzgesetz Jugendlichen ab 14 Jahren den Konsum von Bier, Wein oder Schaumwein im Beisein eines Sorgeberechtigten. Lauterbach betont, dass diese Regelung gesundheitliche Risiken birgt und die Jugendlichen nicht ausreichend schützt.
Laut Lauterbach verharmlost die aktuelle Regelung die Gefahren des Alkoholkonsums. Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass der Konsum von Alkohol in jungen Jahren zu schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden führen kann. Zudem kritisiert Lauterbach, dass Alkohol und Tabak in Deutschland oft als kulturelles Allgemeingut betrachtet werden, was die Problematik verharmlost.
Während Lauterbachs Vorschlag von der FDP unterstützt wird, die eine umfassende Reform der Präventionsstrategie befürwortet, gibt es auch Kritik. Die CDU argumentiert, dass das begleitete Trinken im familiären Umfeld Jugendlichen helfe, einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol zu erlernen.
Die Debatte um den Alkoholkonsum von Jugendlichen ist in vollem Gange. Lauterbachs Vorstoß, das begleitete Trinken zu verbieten, könnte zu weitreichenden Änderungen im Jugendschutzgesetz führen und stößt auf gemischte Reaktionen.