Die bayerische Wirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) in München. Foto: Sven Hoppe/Archiv
09.01.2018

Gibt es Landtagswahlen in Bayern am 14. Oktober?

Update

Nach der Kabinettssitzung gab die Staatskanzlei folgende Presseerklärung ab:

Die Staatsregierung schlägt den 14. Oktober 2018 als Termin für die Landtags- und Bezirkswahlen in Bayern vor. Innenstaatssekretär Gerhard Eck: „Wir wollen vermeiden, dass ein großer Teil der arbeitsaufwändigen Vorbereitungsmaßnahmen für die Wahl in die Zeit der Sommerferien fällt.“ Insbesondere die Ausgabe der Briefwahlunterlagen findet nach den Worten Ecks verstärkt drei bis vier Wochen vor der Wahl statt. Auch die Bestellung und Schulung der Mitglieder der Wahlvorstände brauche einen gewissen Vorlauf. Eck: „Es hat in der Vergangenheit immer wieder Bundestags- oder Landtagswahlen im September gegeben, in der Zeit von 1974 bis 1990 fanden die Wahlen dagegen im Oktober statt. Uns erscheint der Termin Mitte Oktober mit Rücksicht auf die Kommunen am günstigsten.“

Die Staatsregierung gibt nunmehr den im Landtag vertretenen Parteien Gelegenheit, sich zu diesem Vorschlag zu äußern. Sobald die Äußerungen vorliegen, wird die förmliche Entscheidung der Staatsregierung herbeigeführt. Die Neuwahl des Landtags muss frühestens 59 Monate, spätestens 62 Monate nach dem Tag der letzten Wahl stattfinden. Der frühestmögliche Termin wäre Sonntag, 19. August 2018, der spätestmögliche Sonntag, 11. November 2018.


Die stellvertretende Regierungschefin springt für Ministerpräsident Horst Seehofer (beide CSU) ein, da dieser in Berlin bei den Sondierungen für eine Neuauflage der Großen Koalition ist. Dem Vernehmen nach dürfte die Entscheidung auf den 14. Oktober fallen. Damit würde die Wahl deutlich später stattfinden als bei den vergangenen beiden Urnengängen. 2013 wurde am 15. September gewählt, 2008 am 28. September.

Laut Landeswahlgesetz muss die Landtagswahl 2018 in Bayern zwischen 16. August und 15. November stattfinden – «frühestens 59 Monate, spätestens 62 Monate nach dem Tag (..), an dem der vorausgegangene Landtag gewählt worden ist». Sie muss außerdem an einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag durchgeführt werden. Spätestens fünf Monate vor dem Wahltermin muss die Staatsregierung ihn offiziell festlegen und veröffentlichen.

Bei der ersten Kabinettssitzung des Jahres wollen die Minister zudem über die Mobilfunkversorgung im Freistaat sprechen. Nach wie vor klagen die Menschen insbesondere in ländlichen Gebieten über Funklöcher und einen schlechten Empfang.

dpa-infocom

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