Seit 2018 gilt in Bayern eine besondere Regel: In allen staatlichen Gebäuden muss ein Kruzifix hängen. Diese Anordnung wurde von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) eingeführt und hat seitdem für Diskussionen gesorgt. Heute steht das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vor einer wichtigen Entscheidung: Ist diese Vorschrift rechtlich zulässig?
Das Bundesverwaltungsgericht hat Klagen gegen den umstrittenen bayerischen Kreuzerlass abgewiesen. Der Freistaat Bayern muss Kreuze, die seit 2018 in jedem staatlichen Gebäude hängen, nicht abnehmen, entschied das Gericht in Leipzig am Dienstag.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum umstrittenen Kreuzerlass ausdrücklich gelobt: «Das Kreuz ist ein Zeichen unserer christlichen und kulturellen Prägung. Es gehört zu Bayern», sagte der CSU-Chef am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in München.
Der Chef der CSU-Fraktion im bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, betonte: «Bayern ist ein Land der Vielfalt, der Toleranz und natürlich auch der Glaubensfreiheit, aber Bayern ist eben auch ein christlich geprägtes Land und es ist richtig, dass der Freistaat dies mit dem Kreuz auch zum Ausdruck bringt.»
Ein Verein namens Bund für Geistesfreiheit (bfg), der sich kritisch mit Religion auseinandersetzt, hat gegen diese Kreuzpflicht geklagt. Der Verein argumentiert, dass der Staat eigentlich neutral in Fragen der Weltanschauung bleiben sollte. Ihr Anwalt, Hubert Heinhold, fragte in einer Gerichtsverhandlung: "Was hat ein Kreuz mit dem Alltag in einer Behörde zu tun?"
Obwohl der bfg in einer früheren Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof keinen Erfolg hatte – das Gericht sah die Kreuze als harmlose Symbole an –, hofft der Verein nun auf eine andere Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht.
Die Debatte über diese Kreuzpflicht begann im April 2018, als Söders Kabinett den sogenannten Kreuzerlass verabschiedete. Die Kritik kam nicht nur von säkularen Gruppen, sondern auch von kirchlichen Organisationen. Sie warfen Söder vor, das christliche Symbol für politische Zwecke zu nutzen. Gemäß der Geschäftsordnung der bayerischen Behörden, symbolisieren die Kreuze die kulturelle Identität Bayerns.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts könnte bedeutende Auswirkungen auf das Verhältnis von Staat und Religion in öffentlichen Einrichtungen haben. Es bleibt abzuwarten, welche Richtung das Gericht einschlagen wird.