Im Holzkirchener Kuhglocken-Prozess hat die Tradition gewonnen.
Ein Anwohner hat es nicht geschafft, Kühe von einer Nachbars-Weide runterzuklagen. Laut Gericht zählt seine Absprache mit der Bäuerin von 2015: die Kühe mit den lauten Glocken dürfen weiter auf den hinteren Teil der Wiese.
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