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07.12.2023

Ab 7. Dezember 2023: Telefonische Krankmeldung gilt wieder

Telefonische Krankmeldung kommt im Dezember wieder

Gute Nachrichten für alle, die krank sind: Die Möglichkeit, sich telefonisch krankschreiben zu lassen, kehrt im Dezember 2023 zurück. Hier sind die wichtigsten Informationen dazu:

Wiedereröffnung der telefonischen Krankschreibung

Die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten wird zu Beginn der Erkältungssaison im Dezember 2023 wieder möglich sein. Diese Regelung beschränkt sich nicht nur auf Erkältungskrankheiten, sondern gilt auch für Magen-Darm-Infektionen. Voraussetzung ist, dass Sie in der Hausarztpraxis bekannt sind und keine schweren Symptome vorliegen.

Schnelle Umsetzung

Der Hausärzteverband hat die Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung gefordert, und es wird erwartet, dass dies ab dem 7. Dezember 2023 möglich sein wird. Die Regelung steht bereits auf der Tagesordnung der Plenarsitzung am 7. Dezember. Sobald der Bundesausschuss die Regelung annimmt, wird sie in Kraft treten.

Rückblick: Telefonische Krankschreibung bis März 2023

Bis zum 31. März 2023 konnten sich Patientinnen und Patienten bei Erkältungsbeschwerden telefonisch krankschreiben lassen. Diese Maßnahme wurde während der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 eingeführt, um das Ansteckungsrisiko in Wartezimmern zu reduzieren.

Sonderfall COVID

Die telefonische Krankschreibung wurde dauerhaft für Fälle zugelassen, in denen eine Isolation aufgrund von Ansteckungsgefahr erforderlich ist. Dies gilt insbesondere für Infektionskrankheiten wie COVID-19.

Krankschreibung in der Videosprechstunde

Für die Videosprechstunde gelten bestimmte Bedingungen. Patientinnen und Patienten müssen in der betreffenden Praxis persönlich bekannt sein und die Arbeitsunfähigkeit muss über die Videosprechstunde feststellbar sein. Dies gilt für Erstbescheinigungen für maximal sieben Tage. Neue Patienten können auch eine Krankschreibung für bis zu drei Tage per Videosprechstunde erhalten. Die Entscheidung über die Videosprechstunde trifft die Ärztin oder der Arzt.

Wann muss die Krankmeldung beim Arbeitgeber sein?

Die Regelungen zur Vorlage der Krankmeldung beim Arbeitgeber variieren, und jeder Arbeitgeber legt dies individuell fest. Die meisten verlangen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab dem vierten Krankheitstag, während einige bereits ab dem ersten Tag eine AU verlangen. Einige Praxen bieten bereits die Möglichkeit einer digitalen AU (eAU), die automatisch an den Arbeitgeber verschickt wird.

Diese Informationen sollen Ihnen helfen, besser über die telefonische Krankmeldung und andere Möglichkeiten der Krankschreibung informiert zu sein. Bleiben Sie gesund!


Ursprungsmeldung

Seit Januar 2023 gelten neue Regelungen für Arbeitnehmer bei ihrer Krankmeldung. Fortan bekommen gesetzlich Versicherte keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) mehr, die sie ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen. Die Krankenkasse informiert stattdessen den Chef elektronisch über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Damit gehen Vorteile wie mehr Transparenz, Arbeitsentlastung und mehr Umweltbewusstsein einher. Doch was gibt es speziell für Arbeitnehmer durch die neuen Regelungen zu beachten? Wir haben für Sie die wichtigsten Infos.

Wie funktioniert die neue elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Bereits vor Januar 2023 erfassten Ärzte alle Daten ihrer Patienten digital. Diese Daten wurden dann an die gesetzlichen Krankenkassen weitergeleitet und der Arbeitnehmer übergab die vom Arzt ausgestellte AU an den Arbeitgeber. Ab Januar übermittelt die Krankenkasse alle Informationen wie Name der versicherten Person sowie Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit an den Arbeitgeber.


Entfällt die Papierform der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung völlig?

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsversicherung gibt es ausschließlich für gesetzlich Versicherte und für Angestellte, die sich von einem Vertragsarzt krankschreiben lassen. Des Weiteren erhalten gesetzlich Versicherte ihren Teil der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiterhin in Papierform.


Ändert sich etwas an der Krankmeldung für Arbeitnehmer?

Es entfällt lediglich die Pflicht, die AU der Personalabteilung zuzusenden. Aber weiterhin gilt, sich bei dem Arbeitgeber krank zu melden. Denn erst wenn der Versicherte den Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit und Krankmeldung informiert, darf der Chef das System nutzen, um auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zuzugreifen.


Ändert sich etwas bei der Verlängerung einer Krankmeldung?

Solch eine Folgebescheinigung ist wie ein neuer Prozess. Das heißt, alle Informationen für den Arbeitgeber sowie der Abrufung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, muss erneut erfolgen.


Gibt es Ärzte, die keine elektronische AU ausstellen?

Privatärzte und Privatkliniken sind dazu verpflichtet das neue elektronische AU-System zu nutzen.

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