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Wissenswertes für Arbeitnehmer 04.10.2024

Krankgeschrieben: Was erlaubt ist und was nicht

Wenn ihr krankgeschrieben seid, fragt ihr euch vielleicht, was ihr tun dürft und was nicht. Ist ein kurzer Einkauf erlaubt? Darf man spazieren gehen oder sogar verreisen? Eine klare Regel lautet: Ihr solltet alles unterlassen, was eure Genesung verzögern könnte. Doch was bedeutet das konkret?

Bettruhe nicht immer notwendig

Zunächst einmal: Bettruhe ist nicht immer vorgeschrieben. Ob ihr das Bett hüten müsst, hängt von eurer Erkrankung und der ärztlichen Diagnose ab. Wichtig ist, dass ihr euch nicht überanstrengt und den Heilungsprozess nicht gefährdet. Ein Einkauf im Supermarkt oder der Gang zur Apotheke sind in der Regel unproblematisch. Ein Spaziergang an der frischen Luft kann bei einer Erkältung sogar förderlich sein.

Was ist während einer Krankschreibung erlaubt?

Einkaufen

Lebensmittel oder Medikamente zu besorgen, ist in den meisten Fällen erlaubt – es sei denn, der Arzt hat euch absolute Bettruhe verordnet. Selbst mit einem gebrochenen Arm oder Bein dürft ihr zum Beispiel durch die Stadt bummeln, solange ihr euch nicht überanstrengt.

Ausgehen

Ein Besuch im Restaurant oder Kino kann bei leichten Erkrankungen wie einem gebrochenen Arm erlaubt sein. Wer jedoch wegen einer Grippe oder eines Magen-Darm-Infekts krankgeschrieben ist, sollte lieber auf solche Aktivitäten verzichten und sich ausruhen.

Spazieren gehen

Bewegung an der frischen Luft gilt oft als heilsam und ist bei vielen Krankheiten zu empfehlen. Doch bei Fieber oder ärztlich verordneter Bettruhe sollten Sie sich nicht überanstrengen und besser auf Spaziergänge verzichten.

Verreisen

Reisen ist unter Umständen möglich, aber es kommt stark auf die Art der Krankheit an. Ein entspannter Urlaub am Meer kann bei Hauterkrankungen wie Neurodermitis förderlich sein, während ein Langstreckenflug bei Rückenschmerzen kontraproduktiv wäre. Wichtig: Vor einer Reise solltet ihr die Zustimmung von Arbeitgeber oder Krankenkasse einholen, sonst riskiert ihr den Verlust von Lohnfortzahlung oder Krankengeld.

Sport

Sportliche Betätigungen solltet ihr immer mit eurem Arzt besprechen. Leichte Gymnastik kann bei Rückenschmerzen helfen, aber intensive Sportarten wie Tennis könnten den Heilungsprozess behindern. Bei psychischen Erkrankungen, wie Depressionen, können moderate sportliche Aktivitäten hingegen sehr positiv wirken.

Arbeiten

Auch wenn ihr euch vor dem Ende eurer Krankschreibung wieder fit fühlen, solltet ihr nicht zu früh an den Arbeitsplatz zurückkehren. Wartet in Zweifelsfällen auf das „Go“ von eurem Arzt. Besonders bei ansteckenden Krankheiten wie einer Grippe solltet ihr nicht nur euch selbst, sondern auch eure Kollegen schützen. Falls ihr früher als erwartet wieder arbeiten möchtet, müsst ihr auch eure Krankenkasse informieren.

Krankmeldung: Schnell handeln und den Arbeitgeber informieren

Laut Gesetz müsst ihr euren Arbeitgeber über eure Erkrankung unverzüglich in Kenntnis setzen – am besten vor Arbeitsbeginn. So kann das Unternehmen besser auf den Ausfall reagieren. Teilt in der Krankmeldung nicht nur mit, dass ihr krank seid, sondern auch, wie lange ihr voraussichtlich ausfallen werdet.

Ärztliches Attest: Ab wann ist es erforderlich?

Das kommt darauf an, was in eurem Vertrag steht. Bei den meisten sind es drei Tage: Wenn ihr also länger als drei Tage krank sind, müsst ihr eurem Arbeitgeber spätestens am vierten Tag ein ärztliches Attest vorlegen. Dabei zählen alle Kalendertage, also auch Wochenenden und Feiertage. Beachtet aber eben auch, dass einige Arbeitgeber ein Attest schon ab dem ersten Krankheitstag verlangen können. Wer unsicher ist, sollte einen Blick in den Arbeitsvertrag oder die Betriebsvereinbarung werfen. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung nach sich ziehen.

Bei Krankheit schnell zum Arzt gehen

Geht bei den ersten Anzeichen einer Krankheit so schnell wie möglich zum Arzt, um eine zügige Diagnose und Behandlung zu erhalten. Euer Arzt sollte die Arbeitsunfähigkeit idealerweise ab dem ersten Krankheitstag bescheinigen. Eine Rückdatierung ist nur möglich, wenn der Arzt nachträglich feststellen kann, dass die Krankheit schon vorher bestand.

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