Doch was dürfen Sie als krankgeschriebener Arbeitnehmer eigentlich zuhause machen, ohne dass Sie Ihren Arbeitsplatz gefährden? Müssen Sie strikt das Bett hüten und dürfen Ihre Wohnung nicht verlassen, weil Ihnen sonst eine Abmahnung droht?
Nein, ganz so streng ist die Rechtslage nicht – es muss jeder Krankheitsfall im Einzelnen beurteilt werden. Ein Grundsatz gilt allerdings: Sie sollten nichts machen, was eine Verschlechterung der Erkrankung und damit eine Verlängerung der Krankschreibung bewirken würde.
Rechtsanwältin Nathalie Bauer von der Kanzlei für Arbeitsrecht Dr. Huber Dr. Olsen meint dazu im Interview mit dem Wetterhuber:
- Hat Ihnen der Arzt keine dauerhafte Bettruhe verordnet, so wirkt sich ein Spaziergang an der frischen Luft sicherlich förderlich auf die Rekonvaleszenz aus – damit ist auch der Gang zum Einkaufen gemeint, den Ihnen Ihr Chef dann nicht negativ auslegen kann.
- Auch Autofahren ist natürlich erlaubt, es sei denn Sie leiden an einer Krankheit oder nehmen Medikamente, die eine Fahruntüchtigkeit nach sich ziehen. Dann haben sicher Arzt und Arbeitgeber etwas dagegen.
- Eine sportliche Betätigung hängt vom Einzelfall ab: Bei einer Virusgrippe würde sich Sport eher schlecht auf den Krankheitsverlauf auswirken, bei Diabeteskranken oder Bluthochdruckpatienten ist gemäßigter Sport allerdings sogar empfehlenswert.
- Ausgehen während der Krankheitsphase? Auch hier ist nach der Art der Erkrankung zu unterscheiden: Bei einem Virusinfekt ist der Aufenthalt in der Öffentlichkeit sicher kontraproduktiv, bei seelischen Erkrankungen oft heilsam.
- Wenn Sie während Ihrer Krankheit in den Urlaub fahren wollen, sollten Sie das mit Ihrem Arzt absprechen und mit dessen Empfehlung beim Arbeitgeber vorsprechen – dient der Urlaub der Erholung und Gesundung, kann er auch während der Krankschreibung genehmigt werden.
- Was allerdings gar nicht geht: Während der Krankschreibung in einem anderen Arbeitsverhältnis Geld verdienen – das ist Lohnfortzahlungsbetrug und wird vom Arbeitgeber nicht geduldet werden.
Merke: Wer absichtlich die Genesung verzögert, muss mit Konsequenzen rechnen – was förderlich für den Heilungsprozess ist, dürfen Sie auch tun!