Wirte und Gastronomen atmen auf. Denn es bleibt bei der 2G Regelung. Bayern geht nach dem Bund-Länder-Beschluss einen Sonderweg. Darauf hat sich das Kabinett verständigt. Zweifach Geimpfte und Genesene brauchen also für den Besuch ins Restaurant oder Café weiterhin keinen zusätzlichen Corona-Test.
Ministerpräsident Söder hat den Beschluss von Bund und Länder bereits zuvor in Frage gestellt. Seine Argumentation: In Bayern sind Schankwirtschaften und Discos – anders als in anderen Bundesländern – sowieso seit längerer Zeit geschlossen. Außerdem gilt flächendeckend eine Sperrstunde (22 Uhr).
Hinzu kommt, dass die Gastronomie in regionalen Corona-Hotspots ebenfalls schließen muss. Söder hält 2G+ daher in Bayern nicht für verhältnismäßig.
Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga lehnt 2G Plus für die Gastro strikt ab.
„Es ist richtig, dass Bayern einen praktikablen und vernünftigen Weg im Sinne des Infektionsgeschehens und der Betriebe geht. Nachdem Omikron wohl ansteckender aber nicht gefährlicher als die bisherigen Virusvarianten ist, ist auch die angekündigte Änderung der Hotspot-Regelung der richtige Weg. Unsere Betriebe, Mitarbeiter und Gäste brauchen möglichst viel Planbarkeit und Sicherheit.“
Dehoga-Landesgeschäftsführer Thomas Geppert
Schülerinnen und Schüler über 14 Jahren, die in der Schule regelmäßig auf Corona getestet werden, bleiben in Bayern auch weiter von der Nachweispflicht bei 2G-Regelungen befreit.
Die Regelungen zur Quarantäne für Kontaktpersonen und Isolation werden zum 11. Januar 2022 angepasst. Die Dauer von Quarantäne und Isolation beträgt zehn Tage. Nach sieben Tagen ist eine Freitestung durch Nachweis eines negativen PCR- oder Antigen-Schnelltests möglich. Bei Personen in Isolation gilt dies nur, wenn sie vor der Testung 48 Stunden symptomfrei waren.
Für Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen werden aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit der dort untergebrachten Menschen für die Wiederaufnahme des Dienstes nach Quarantäne oder Isolation eine Freitestung durch PCR-Test oder fünf Tage lang tägliche negative Schnelltests verlangt.
Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Angeboten der Kinderbetreuung ist eine Freitestung bei einer Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen möglich (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest).
Sobald der Bund die hierfür notwendigen Rechtsänderungen vorgenommen hat, werden künftig enge Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz samt Auffrischungsimpfung vorweisen, sowie vergleichbare Gruppen wie frisch Geimpfte und Genesene, von der Quarantäne ausgenommen.
Die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird bis einschließlich 9. Februar 2022 verlängert. Zum 12. Januar 2022 wird sie ferner in folgenden Punkten angepasst:
Wie bislang entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G plus-Bereichen für Personen, die eine Auffrischimpfung nach einer vollständigen Immunisierung erhalten haben. Künftig gilt dies im Gleichklang mit dem letzten MPK- Beschluss bereits unmittelbar ab der Auffrischimpfung (nicht erst wie bisher nach Ablauf von 14 Tagen nach der Impfung). Zusätzlich entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises für Personen, die nach vollständiger Immunisierung eine Infektion überstanden haben (Impfdurchbruch).
Die Ausnahme von 2G in der Gastronomie, im Beherbergungswesen sowie bei sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Eigenaktivität zugunsten minderjähriger Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig getestet werden, wird fortgeführt und soll auch künftig gelten.
Bayern will seine Corona-Schutzmaßnahmen in naher Zukunft stärker den Notwendigkeiten der hoch ansteckenden Omikron-Variante anpassen. Das kündigte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Dienstag nach einer Sitzung des Kabinetts in München an. Beispielsweise solle überlegt werden, ob ein regionaler Voll-Lockdown bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 1000 bei der neuen Variante noch zeitgemäß sei. «Passt die Delta-Logik auch auf Omikron? Das ist die Kernfrage, die sich stellt», sagte Herrmann. Auf die Omikron-Variante gehen derzeit nach Herrmann Angaben mehr als 40 Prozent der Neuinfektionen in Bayern zurück – Tendenz deutlich steigend.
Die Staatsregierung habe dazu bereits Überlegungen angestellt, die nun wissenschaftlich unterlegt werden sollen und in der nächsten Ministerratssitzung kommende Woche beschlossen werden könnten. Es gebe bei der Omikron-Variante Hinweise auf eine sehr hohe Infektiösität, andererseits aber auch auf geringe Symptome bei Vollgeimpften und eine niedrigere Hospitalisierung. «Man muss diese beiden Dinge übereinanderlegen, um dann zu entscheiden: Was die die richtige Antwort bei Omikron? Es kann nicht dieselbe sei wie bei Delta.»
Eine mögliche Antwort sei, dass in der Gastronomie von der bisherigen 2-G-Regelung auf 2 G plus zu wechseln – also nur noch Geboosterte oder damit Gleichgestellte einzulassen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz über 1000 geht. Ein erhöhter Schwellenwert für einen kompletten Landkreis-Lockdown sei ebenfalls denkbar – bisher liegt dieser Schwellenwert bei 1000.
Gedanken müsse man sich auch weiterhin über den Umgang mit dem Bereich der Jugendarbeit machen und mit Kunst und Kultur. Hier werde es in den nächsten Tage Gespräche mit den zuständigen Fachministern geben. Beispielsweise solle die Kapazitäts-Grenze von 25 Prozent in Kinos und bei anderen Kulturveranstaltungen diskutiert werden.