AKTUALISIERT am 15.04. um 16:17 Uhr:
Die S-Bahn-Schlägerinnen vom Ostbahnhof wurden identifiziert. Bereits im Dezember hatten die zwei jungen Frauen zwei andere Mädchen am Bahnsteig und in einer S-Bahn attackiert.
Seit heute Vormittag wurde mit Fotos nach ihnen gefahndet – nach zahlreichen Hinweisen hat sich nun auch der Anwalt einer der beiden Mädchen gemeldet.
Nun sucht die Bundespolizei auf Beschluss des Amtsgerichtes München mit Lichtbildern nach den tatverdächtigen Frauen.
Gegen 06:55 Uhr wollten eine 24-jährige Planeggerin und eine 18-jährige Starnbergerin vom Ostbahnhof München mit der S6 Richtung Tutzing nach Hause fahren. Während die 24-Jährige im Personentunnel einen Fahrschein löste, stand die 18-Jährige am Bahnsteig 1 / 2. Auf diesen Bahnsteig kam auch eine Personengruppe in welcher sich die beiden unbekannten tatverdächtigen Frauen befanden.
Eine der Tatverdächtigen fühlte sich von Blicken der 18-Jährigen provoziert und begann diese mehrfach in Richtung der Gleise zu Schubsen. Als die 24-Jährige ebenfalls den Bahnsteig erreichte, wurde auch sie durch die beiden unbekannten jungen Frauen durch Schläge attackiert. Auch wurde sie im Lauf des Geschehens gegen eine am Bahnsteig einfahrende S-Bahn gedrückt und getreten. Der Starnbergerin wurden Haarbüschel ausgerissen.
Nachdem sich die Frauen aus der Situation befreien konnten, stiegen sie um kurz nach 7 Uhr in die S-Bahn Richtung Tutzing. Die beiden Tatverdächtigen folgten ihnen und attackierten sie in der S-Bahn erneut. Ein Fahrgast ging dazwischen und entfernte die Unbekannten aus der S-Bahn. Ein erneutes Zusteigen gelang ihnen nicht, da die Türen bereits verriegelt waren.
Die 24-Jährige erlitt durch die Angriffe eine Prellung und die 18-Jährige Schmerzen am Oberkörper und Kopf.
Das Amtsgericht München erließ nun einen Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung nach den beiden unbekannten tatverdächtigen Frauen, gegen die wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt wird.
Es liegen Anhaltspunkte vor, dass die Tatverdächtigen entlang der S-Bahnlinie S2 Richtung Petershausen ansässig sind. Ein anderer Wohnort kann jedoch nicht
ausgeschlossen werden.