Die strengen Corona-Maßnahmen im stark betroffenen Berchtesgadener Land werden gerichtlich überprüft. Beim Verwaltungsgericht München gingen mehrere Klagen und Eilanträge ein, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstagabend mitteilte. Unterdessen steigen die Corona-Zahlen in dem oberbayerischen Landkreis weiter. Laut Landratsamt erhöhte sich die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz – die Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche – auf 292,65. Seit Mittwoch seien 64 neue Corona-Fälle bestätigt worden.
Laut Gericht wendet sich ein Gastronom im Eilverfahren gegen die Schließung seines Betriebes. Ein weiterer Gastronomiebetrieb will erreichen, dass er entgegen der Allgemeinverfügung des Landratsamtes auch nach 20 Uhr Speisen zum Abholen oder zur Lieferung anbieten kann. In einem Eilverfahren will ferner eine Schülerin aus Berchtesgaden erstreiten, dass sie ihr Gymnasium in Traunstein besuchen kann. Zudem wandte sich ein Steuerberater mit zwei Klagen und einem Eilantrag an das Gericht.
Anfang nächster Woche will auch ein „namhaftes Hotel“ Klage und Eilantrag beim Verwaltungsgericht einreichen, wie der Vorsitzende des Bad Reichenhaller Unternehmerforums, Mike Rupin, am Donnerstag ankündigte. Weitere Unternehmer wollten diese namentlich unterstützen. Es solle „ein deutlich sichtbares Signal“ werden. Über diese Klagepläne hatten mehrere Medien berichtet.
„Wir fordern, dass die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen überprüft wird“, sagte Rupin. Mit dem Eilantrag solle zudem die Aussetzung der Regelungen erreicht werden. Rupin begrüßte auch die weiteren Klagen und Anträge.
Wegen der sprunghaft gestiegenen Infektionszahlen mussten Hoteliers und Ferienwohnungsvermieter am Dienstag ihre Gäste mit Ausnahme von Geschäftsreisenden nach Hause schicken – und das mitten in den Herbstferien. Die Gastronomie bleibt geschlossen.
„De facto sind alle Betriebe des Einzelhandels und Handwerksbetriebe, obwohl sie weiterhin ihre Geschäftstätigkeit nachgehen dürfen, genauso von den Maßnahmen getroffen“, sagte Rupin. „Unsere Innenstädte und Fußgängerzonen sind leer gefegt.“ Jeder sei gewiss mit vertretbaren Einschränkungen einverstanden. Es gehe hier jedoch um den Fortbestand der Wirtschaftskraft des Landkreises.
Das Landratsamt hatte eine Allgemeinverfügung erlassen, die strenge Einschränkungen vorsieht. Auch das Verlassen der eigenen Wohnung ist vorerst bis zum 2. November nur noch mit triftigem Grund erlaubt. Es waren bayernweit die ersten Ausgangsbeschränkungen seit Monaten.