09.01.2013, 11:58 Uhr
Sein Verteidiger begründete das am Mittwoch vor dem Landgericht München mit Misstrauen dem zuständigen psychiatrischen Gutachter gegenüber. Der hatte im Jahr 2006 schon einmal die nachträgliche Sicherungsverwahrung für den verurteilten Sexualstraftäter befürwortet. Die Verteidigung forderte darum zumindest einen weiteren Sachverständigen. Dann werde sich der Angeklagte auch zu den Vorwürfen äußern.
Der 41-Jährige steht vor Gericht, weil er sich auch nach seiner Entlassung aus der Sicherungsverwahrung und trotz einer elektronischen Fußfessel im April 2012 an einem damals sieben Jahre alten Mädchen vergangen haben soll.
Der Mann war bereits 1999 wegen Kindesmissbrauchs in 23 Fällen zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Damals war das Opfer seine Stieftochter. Nach der Verbüßung seiner Haft kam er in nachträgliche Sicherungsverwahrung, wurde aber 2011 nach den neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes entlassen. Um weitere Straftaten zu verhindern, trug der Mann die Fußfessel.
Nach Überzeugung der Strafrechts-Psychologin Gunda Wößner ist die elektronische Fußfessel zur Überwachung der Rückfälligkeit von Straftätern nur bedingt tauglich. Es gebe noch zu wenige Erfahrungswerte, sagte die Expertin im ZDF-Interview auf «heute.de» aus Anlass des Prozesses in München.
«In Deutschland ist die elektronische Überwachung ein sehr neues Instrument. Selbst wenn man nach Amerika schaut, wo dies schon länger praktiziert wird, findet man relativ wenig aussagekräftige Studien, die sich bislang damit beschäftigt haben.» Die Rundumüberwachung mit der Fußfessel suggeriert nach Wößners Ansicht ein größeres Sicherheitsgefühl. «Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass die GPS-Datenübermittlung in Echtzeit sehr fehleranfällig ist.» Vor allem bei Sexualstraftätern sei die Überwachung problematisch, meinte die Wissenschaftlerin vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg.
dpa-infocom / uk