Gesundheitsminister Lauterbach hat heute (24.06.22) bei einer Pressekonferenz mitgeteilt: Ab Ende Juni (30.06.) müssen die meisten Menschen für Corona-Tests an offiziellen Teststellen zahlen.
3 Euro Selbstbeteiligung werden dabei fällig. Auch Sozialhilfeempfänger müssen deshalb mit zusätzlichen Kosten rechnen. Für diese Gruppe gibt es keine Ausnahme.
Vulnerable Gruppen, wie schwangere Personen oder Menschen, die sich aus bestimmten Gründen nicht impfen lassen können, sind dabei aber ausgenommen. Für diese bleiben die Tests weiterhin kostenlos.
Um das zu garantieren benötigen betroffene Personen ihren Ausweis bzw. Reisepass und ein entsprechendes Attest.
Der Grund für die Abschaffung der kostenlosen Bürger-Tests: im Durchschnitt kosten sie den Bund derzeit rund eine Milliarde Euro pro Monat. Die neue Testverordnung gilt ab dem 30. Juni.