Bahn-Kunden bekommen ab heute weniger leicht ihr Geld zurück! Das liegt daran, dass heute (07. Juni 2023) eine neue Verordnung in Kraft getreten ist. Die sagt: Bei Zugausfällen und -verspätungen müssen Bahnunternehmen in der EU jetzt keine Entschädigung mehr zahlen, wenn „außergewöhnliche Umstände“ der Grund sind.
Ein sogenannter „außergewöhnlicher Umstand“ kann zum Beispiel ein Kabeldiebstahl sein. Aber auch Notfälle im Zug oder wenn sich Personen unbefugt in den Gleisen aufhalten und es dadurch zu Verspätungen kommt, sind solche Gründe. Wenn es Ausfälle wegen extremem Wetter gibt, muss die Bahn auch hier keine Entschädigung mehr zahlen. Streikt das Bahnpersonal, fällt das nicht unter diese Ausnahmen.
Bisher konnten Fahrgäste bei Verspätungen ab einer Stunde 25 Prozent und ab zwei Stunden 50 Prozent des Ticketpreises zurückverlangen.