Peter Kneffel/dpa
Elementarversicherung 21.06.2024

Keine Einigung zwischen Bund und Ländern bei Pflichtversicherung

Etwa die Hälfte der privaten Gebäude in Deutschland ist derzeit gegen Elementarschäden versichert. Die Bundesländer drängen auf die Einführung einer Pflichtversicherung, doch eine Einigung mit dem Bund ist bisher nicht in Sicht.

Laut Informationen der Deutschen Presse-Agentur und einem Bericht des „Spiegel“ konnten Bund und Länder in der Diskussion um eine verpflichtende Elementarschadenversicherung keine Einigung erzielen. Die Bundesländer fordern, dass der Bund eine gesetzliche Regelung schafft, die eine bundesweite Pflichtversicherung für Elementarschäden, einschließlich Sturmflutschäden, einführt. Zudem sollen Versicherungsunternehmen verpflichtet werden, jedem Hauseigentümer, der sich gegen Elementarschäden versichern will, einen Vertrag anzubieten. Momentan finden Hausbesitzer in hochwassergefährdeten Gebieten oft keine Versicherung, die das hohe Risiko abdecken will.

Die Forderung nach einer solchen Pflichtversicherung besteht seit längerer Zeit. Allerdings gibt es Widerstand von deutschen Versicherungsunternehmen und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Derzeit sind nur etwa 50 Prozent der privaten Gebäude in Deutschland gegen Elementarschäden versichert.

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