Schild mit der Schrift «Bayerischer Verwaltungsgerichtshof» in München. Foto: Peter Kneffel/Archiv
27.05.2016

Kein verkaufsoffener Sonntag beim Stadtgründungsfest

Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs gegen einen verkaufsoffenen Sonntag zum Münchner Stadtgründungsfest am 19. Juni ist beim Handel auf Unverständnis gestoßen. Er habe das Urteil mit Kopfschütteln zur Kenntnis genommen, sagte der Geschäftsführer des Landesverbandes des Bayerischen Einzelhandels, Bernd Ohlmann, am Freitag. Es sei ein schlechtes Signal für den Einkaufstandort München. Gesetzlich möglich seien vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr – «und wir haben in München nicht einen einzigen». Er frage sich, welchen Anlass es geben solle – wenn nicht das Stadtgründungsfest. Es stehe ohnehin nicht der Umsatz im Vordergrund: «Da können wir uns präsentieren.»

Beim Stadtgründungsfest bleiben die Läden zu

Gewerkschaften und Kirchen begrüßten die Entscheidung. Das Urteil habe den Vorrang des Sonn- und Feiertagsschutzes vor kommerziellen Interessen bekräftigt, teilte die «kirchlich-gewerkschaftliche Allianz für den freien Sonntag» am Freitag mit. Es gebe sehr wohl verkaufsoffene Sonntage in München, etwa zum Trachtenumzug zum Oktoberfest und zum Fasching. Jeweils dürften Geschäfte rund um die Veranstaltungen öffnen – «so wie es vom Gesetzgeber gedacht ist», sagte Philip Büttner von der Allianz. «Der Anlass muss im Mittelpunkt stehen.» Öffnen dürften nur angrenzende Geschäfte oder Läden, die mit dem Anlass zu tun hätten.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hatte eine Verordnung Münchens vom vergangenen Jahr für unwirksam erklärt, die innerhalb des Altstadtrings und im Hauptbahnhofbereich eine nachmittägliche Ladenöffnung am Sonntag des Stadtgründungsfests erlaubte. Die Gewerkschaft Verdi war dagegen vorgegangen. Am 14. Juni 1158 wurde München erstmals urkundlich erwähnt – diesen Tag feiert München alljährlich – meist am folgenden Wochenende – mit zahlreichen Veranstaltungen in der Innenstadt.


dpa-infocom

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