21.08.2012

Kein Recht auf Hitzefrei am Arbeitsplatz

21.08.2012, 10:17 Uhr

Zwar sollte die Temperatur in Firmenräumen nicht über 26 Grad Celsius liegen.
„Doch auch jenseits der 26-Grad-Grenze ergeben sich keine unmittelbaren
arbeitsrechtlichen Folgen“, teilte vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt am
Dienstag mit. „So können Arbeitnehmer beispielsweise weder klimatisierte Räume
noch Hitzefrei verlangen.“

Die Hitze sei auch keine Ausrede fürs Zuspätkommen.
„Kann der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz nicht erreichen, weil zum Beispiel
die Zugverbindung hitzebedingt ausfällt, so gehört das zu seinem Wegerisiko“,
betonte Brossardt.

dpa-infocom / ak

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