Es wird definitiv keinen Lockdown mehr geben. Wir können ein neues Kapitel aufschlagen im Kampf gegen Corona – wegen des Impfstoffs.
Ministerpräsident Markus Söder
Diese Corona-Regeln gelten ab dem 2. September:
Im Zentrum des alltäglichen Geschehens unabhängig der Inzidenz gilt in Innenräumen das 3G-Prinzip mit Freiheiten für Geimpfte, Genesene und Getestete. Bei Veranstaltungen im Außenraum gilt erst ab 1000 Besuchern die 3G-Regel. Das hat Ministerpräsident Söder verkündet.
Zukünftig gilt eine sogenannte Krankenhausampel – die bisherige Sieben-Tage-Inzidenz, die über die Corona-Maßnahmen bestimmt hat, fällt weg. Das neue Prinzip wird in zwei Warnstufen unterteilt. Die gelbe Stufe ist erreicht, wenn in einer Woche 1200 Neuzugänge an Patienten coronabedingt Krankenhausbetten in Bayern belegen. Ab diesem Zeitpunkt müssen wieder ausschließlich FFP2-Masken getragen werden. Die rote Stufe ist erreicht, wenn 600 Intensivbetten mit Beatmungsgeräten voll belegt sind.
HIER finden Sie die Krankenhaus-Ampel
Die FFP2-Maskenpflicht fällt, ab jetzt sind neben ihnen auch medizinische Masken erlaubt. Generell stellt die Maske – ob FFP2 oder OP-Maske – aber auch weiterhin eines der wichtigsten Mittel im Kampf gegen die Virus-Übertragung dar – daher bleibt sie täglicher Begleiter. Ab Warnstufe gelb gilt dann wieder ausschließlich die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Für private Treffen wird es künftig keine Kontaktbeschränkungen mehr geben. Größere Veranstaltungen, wie eine Hochzeit, müssen allerdings ein Hygienekonzept vorweisen.
Party-Fans können sich auf Oktober freuen: Denn ab dann dürfen Clubs und Diskotheken wieder öffnen. Der Einlass erfolgt nur mit PCR-Test, geimpft oder genesen.
Wie Söder verkündet hat, sind ab sofort wieder alle Veranstaltungen möglich. Ab 1000 Teilnehmern müsse die Veranstaltungsleitung das Event mit dem Gesundheitsamt abstimmen.
Auch größere Veranstaltungen sind nicht ausgeschlossen: Hierbei trägt der Veranstalter die Verantwortung, den Besuchern genügend Abstand zueinander gewährleisten zu können. Es kann zwischen einer Vollauslastung oder einer geringeren Teilnehmerzahl gewählt werden. Bei einer Vollauslastung tritt die Maskenpflicht am Platz in Kraft. Ansonsten gilt generell innen die 3-G-Regel.
Für einen Einkaufsbummel oder den Gang in den Supermarkt muss nicht die 3G-Verordnung angewendet werden. Hier bleibt die Maskenpflicht bestehen. Jedoch wird die Beschränkung der Quadratmeterzahl aufgehoben.
Für Gastro-Betriebe wird es keine Corona-Sperrstunde mehr geben. Dennoch gilt auch hier weiterhin die 3G-Regel. Und je nachdem ob drinnen oder draußen, auch die Maskenpflicht.
Nach den Ferien sollen die Schülerinnen und Schüler in Bayern wieder in den Präsenzunterricht gehen. Die Sicherheit der Kinder und Heranwachsenden soll weiterhin durch das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gewährleistet werden. Künftig soll im Einzelfall über eine Quarantänepflicht entschieden werden. Sollte diese angeordnet werden, könnte sie verkürzt werden. Bei Klassengemeinschaften, die in einem Raum mit einem Luftreiniger unterrichtet worden sind, kann in so einem Fall sogar die ganze Quarantäne wegfallen. Schnelltests stehen den Lernenden ebenfalls mehrmals wöchentlich zur Verfügung.
Das kommende Semester wird an den Universitäten wieder umfassend in Präsenzlehre stattfinden können. Tests für Studierende, die nicht geimpft oder genesen sind, stehen weiterhin kostenlos zur Verfügung. Am Platz müssen die Studierenden auch weiter ihren Mund und ihre Nase bedecken, wenn in den Hörsälen kein Abstand von 1,5 m eingehalten werden kann.