Bei Neuvermietungen darf die Miete höchstens noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die große Koalition hatte sich in Berlin im Februar verständigt, die Umsetzung liegt aber bei den Bundesländern.
So hat Justizminister Winfried Bausback (CSU) in Abstimmung mit den Kommunalverbänden die Gemeinden ausgesucht, in denen die Mietpreisbremse gelten wird. Vor knapp drei Wochen hatte Bausback sein Konzept vorgelegt. Demnach sollte die Verordnung unter anderem für München, die Region Nürnberg-Fürth-Erlangen, Augsburg, Regensburg, Landshut, Würzburg, Bayreuth und Ingolstadt gelten. In den vergangenen Wochen gab es aber noch Änderungen der ursprünglichen Liste.