Clubs und Diskotheken dürfen nun nach langer Corona-Zwangspause wieder öffnen. Einlass bekommen nur Geimpfte und Genesene, oder man muss einen negativen PCR-Test vorweisen. Ein Antigen-Schnelltest reicht dafür nicht aus.
Unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz gilt die 3G-Regel, wonach nur Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete Zutritt haben. Das teilte die Staatskanzlei am Donnerstag nach einem Kabinettsbeschluss im Umlaufverfahren mitgeteilt.
Wie angekündigt, hat die bayerischen Staatsregierung am Donnerstag (30.09.) das Ende der Maskenpflicht im Unterricht beschlossen sowie die Öffnung von Clubs und Diskotheken zum 1. Oktober. Das wurde im sogenannten schriftlichen Umlaufverfahren – also ohne Kabinettssitzung oder -schalte beschlossen.
Seit Beginn des Schuljahres mussten Schülerinnen und Schüler auch am Platz wieder Mund- und Nasenschutz tragen – an weiterführenden Schulen eine medizinische Maske, an Grundschulen sind auch Mund-Nasen-Bedeckungen aus Stoff erlaubt.