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Stichtag 1. Juli 2024 27.06.2024

Kabelfernsehen wird zur Mietersache - jetzt handeln

Ihr empfangt Fernsehen und Radio über einen Kabelanschluss und wohnt in einem Miets- oder Mehrfamilienhaus? Dann seid ihr wahrscheinlich von einer Gesetzesänderung betroffen, die es zwar schon länger gibt, aber erst zum 01. Juli 2024 voll greift: Die Abschaffung des sogenannten Nebenkostenprivilegs.

Was ist das Nebenkostenprivileg?

Millionen Mieter in Deutschland zahlen schon seit 40  Jahren den Kabelanschluss für ihr Haus mit, egal ob sie Kabelfernsehen nutzen oder nicht.

Rückblick: Ab 1984 führte die Bundespost unter dem damaligen Minister Schwarz-Schilling in Westdeutschland flächendeckend Kabelfernsehen auf Basis von Kupferkabeln ein. Die Einführung des Kabelfernsehens war zu dieser Zeit eine echte Verbesserung. Statt drei bis fünf Sender konnte man plötzlich bis zu 30 Programme empfangen. Die Geburtsstunde des Kabelfernsehens war deshalb auch gleichzeitig der Beginn des kommerziellen Privatfernsehens in Deutschland.

Die Gebühren für einen Kabelanschluss werden seitdem in der Regel von den Hausverwaltungen erhoben und abgeführt. Die Wohnungseigentümer können diese Belastungen wiederum 1:1 an ihre Mieter durchreichen. Damit ist jetzt Schluss. Die Folge: Die allermeisten pauschalen Rahmenverträge laufen Ende des Monats aus (den Eigentümergemeinschaften wurde von den Kabelanbietern dazu ein spezielles Sonderkündigungsrecht eingeräumt). Ab dem 01. Juli 2024 müssen sich Mieter also selbst um ihren Kabelanschluss oder eine entsprechende Alternative kümmern. Das betrifft nicht nur das Fernsehen und Radio. Auch Internet- und Telefonanschlüsse können davon betroffen sein

Je nach Hausverkabelung wird der Anschluß an zentraler Stelle im Keller gesperrt (Sternnetz). Bei der älteren "Baumstruktur" muss in der Wohnung eine Sperrdose gesetzt werden. Das ist ein Plastikdeckel, der auf der existierende Kabelbuchse angebracht wird, um so die Nutzung zu unterbinden.

Kabelfernsehen abgeschalten – was nun?

Der Wegfall des klassischen Kabel- und Radioempfangs ist natürlich eine gewisse Umstellung. Ihr habt jetzt die Wahl: TV und Radio weiterhin per Kabel nutzen, dann müsst ihr einen eigenen Vertrag bei eurem Kabelanbieter abschließen, oder auf den Empfang übers Internet wechseln. Dann könnt ihr sogar noch Geld sparen – viele Pauschalangebote für Internet, Telefon, und TV sind unter dem Strich günstiger als die Summe einzelner Verträge bei unterschiedlichen Anbietern.

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Der Wegfall des Nebenkostenprivilegs steht unmittelbar vor der Tür. Die Übergangsfrist läuft noch bis zum 30. Juni 2024. In München können Kabel-Kunden von den attraktiven Internet- und Kabel-Angeboten von M-net profitieren

Für Endkunden: So klappt der TV- und Radio-Empfang per Kabel

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