17.05.2013, 14:18 Uhr
Im Untersuchungsausschuss des Landtags zur Zwangsunterbringung des Nürnbergers Gustl Mollath haben mehrere damals beteiligte Justizvertreter den kursierenden Verschwörungstheorien widersprochen. Dabei ging es am Freitag um zwei Fragen: Warum die Nürnberger Justiz Mollath 2006 als gemeingefährlich
einstufte – und warum eine Schwarzgeldanzeige Mollaths 2003 zu den Akten gelegt wurde, obwohl die Vorwürfe nach heutigem Stand in Teilen richtig waren.
Im Zeugenstand: Die damalige Staatsanwältin Verena Fili, die 2004 Mollaths Anzeige nicht weiter verfolgt hatte, und der Amtsrichter Armin Eberl. Mollaths Anzeige habe keine ausreichenden Anhaltspunkte für Schwarzgeldgeschäfte geliefert, sagte Fili. Richter Eberl verwies darauf, dass sogar der damalige Pflichtverteidiger sich von Mollath bedroht gefühlt habe.
Mollath ist seit 2006 gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebracht – das Ergebnis eines bitteren Rosenkriegs mit seiner früheren Frau. Diese hatte Mollath im Januar 2003 wegen Körperverletzung angezeigt. Mollath selbst zeigte Ende 2003 wiederum seine Frau an – wegen vermuteter Schwarzgeldverschiebungen seiner Frau für ihre Kunden bei der Hypovereinsbank.
Mollaths Vorwürfe waren aber nach Darstellung der damaligen Staatsanwältin nicht konkret genug: «Allein eine Geldanlage in der Schweiz heißt an und für sich noch gar nichts. (…) Dass das Geld dann möglicherweise in der Schweiz nicht versteuert wird, reicht als Vorwurf allein nicht aus. (…) Die Staatsanwaltschaft wird nicht vorbeugend tätig.» Außerdem hatte Mollath seine Frau wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung angezeigt – es habe aber keine Haupttat gegeben, zu der Mollaths Frau hätte Beihilfe leisten können.
Richter Eberl war damals mehrere Monate mit dem Strafverfahren gegen Mollath befasst. In der Zeit seiner Zuständigkeit wurde im Juli 2005 das psychiatrische Gutachten fertiggestellt, das Mollath Gefährlichkeit bescheinigte. Er stand im Verdacht, mehrere Dutzend Autoreifen zerstochen und damit die Besitzer der Autos in Gefahr gebracht zu haben. Eberl berichtete, dass Mollath damals sehr
aggressiv aufgetreten sein soll: So wollte Mollaths Anwalt das Mandat wieder loswerden. «Der Pflichtverteidiger hat um Entbindung gebeten, weil er sich bedroht fühlte», sagte Eberl.
dpa-infocom / ak