Die Frau hatte – ebenso wie ihr Ehemann – im Nationalpark Kalkalpen einen Luchs geschossen. In getrennten Strafprozessen wurden sie dafür rechtskräftig verurteilt. Beim Schadenersatz gab es allerdings ein juristisches Hin und Her: Sowohl Straf- als auch Zivilgericht sprachen dem Nationalpark von jedem der beiden Angeklagten pro Luchs 12.101 Euro zu. Die zweite Instanz kippte dies jedes Mal, weil man für ein Wildtier keinen Schadenersatz verlangen könne.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) folgte nun allerdings – vorerst nur im Fall der Frau – der Argumentation des Nationalparks: Da Wiederansiedlungsprogramme des geschützten Tieres mit öffentlichen Geldern finanziert würden, werde auch Schadenersatz fällig. Der Direktor des Nationalparks, Erich Mayrhofer, hält die OGH-Entscheidung für «wegweisend für alle Artenschutzprojekte in Österreich». Auch in Bayern werden trotz aller Bemühungen der Tierschützer immer wieder tote Luchse gefunden; teils rückten daraufhin Jäger ins Visier der Ermittler.