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Neue EU-Verordnung machts möglich! 24.01.2023

Insekten in Lebensmitteln - das steckt dahinter

Es gibt eine neue EU-Regel, laut der ab Dienstag (24.01.2023) Pulver aus Hausgrillen, Mehlwürmern oder Getreideschimmelkäfer in Lebensmittel untergemengt werden, wie zum Beispiel bei Brot, Pasta und Pizza. Auch betroffen sind Fleischersatzprodukte. Die neue Regelung schlägt aber auf viel Kritik.

Betroffene Lebensmittel werden gekennzeichnet

Wenn Insekten im Lebensmittel verarbeitet werden, muss das gekennzeichnet sein. Dann sind sie auf der Zutatenliste aufgeführt. Da es aber aktuell noch keine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung für Insektenprodukte gibt, lautet die Kennzeichnung meist so:
  • Bei der Hausgrille steht im Zutatenverzeichnis: „teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus
  • Beim Getreideschimmelkäfer heißt es: „gefrorene Larven/Paste/Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus
  • Der Gelbe Mehlwurm wird genannt: „Tenebrio molitor“
  • Bei der Wanderheuschrecke steht: „Locusta migratoria“
Außerdem seien Insekten in Lebensmitteln weiterhin noch neuartig und eher absolute Nischenprodukte. Das bei uns etwas zugelassen wird, bedarf übrigens einer intensiven Sicherheitsprüfung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA. Für Novel Food ist eine spezielle EU-Zulassung nötig, bevor es überhaupt zum Verkauf angeboten werden darf.

Allergiker müssen aufpassen

Noch sind Insekten derzeit nicht als Allergene gekennzeichnet. Bei Speise-Insekten wie zum Beispiel Hausgrillen ist es möglich, das Menschen, die gegen Krebstiere und Erzeugnissen daraus sowie gegen Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen kann.

 

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