Es soll geklärt werden, welche Informationspflichten für Influencer gelten. Die Richter haben das persönliche Erscheinen der Ehefrau von Fußball-Profi Mats Hummels angeordnet. Kläger ist der Verband Sozialer Wettbewerb, ein in Fachkreisen für seine zahlreichen Abmahnungen bekannter Berliner Verein. Der Vorwurf: Cathy Hummels mache auf dem Foto-Portal Instagram verbotene Werbung.
Der Anlass der Klage: Hummels hat Werbeverträge mit mehreren Modefirmen. Diese Beiträge kennzeichnet die frühere Moderatorin dementsprechend als «bezahlte Partnerschaft». Der Verein hat sie wegen 15 Postings verklagt, bei denen dieser Hinweis fehlte. Im Juli hatte Hummels in einem dieser Fälle eine Abmahnung akzeptiert, in den übrigen Fällen aber will sie die Sache bis zum Ende ausfechten, weil diese Beiträge nach Angaben ihrer Anwälte auch nicht mit Gegenleistungen verbunden waren. Der Verein hat neben Cathy Hummels noch mehrere weitere Influencer verklagt.
Das Verfahren stößt keineswegs nur bei Hummels‘ Followern auf Interesse. Denn der Prozess berührt die Frage, ob Prominente überhaupt Produkte oder Dienstleistungen aus freien Stücken empfehlen dürfen, ohne dabei eine Klage zu riskieren. Das Anheuern bezahlter Influencer ist in vielen Branchen üblich, sogar etablierte Industriefirmen wie Siemens haben Influencer-Verträge mit Experten.