Die bayerische Wirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) in München. Foto: Sven Hoppe/Archiv
Ilse Aigner hats beschlossen 13.03.2024

Im Landtag: Pöbler-Politikern drohen künftig bis zu 4000 Euro Ordnungsgeld

Aigner verhängt Pöbler-Bußgeld

Für besonders lautstarke oder beleidigende Störungen von Landtagssitzungen sollen künftig im Wiederholungsfall bis zu 4000 Euro Ordnungsgeld fällig werden.

Dies kündigte Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) am Mittwoch in München an. Die bisher für Störungen erteilten Rügen werden demnach abgeschafft, dafür soll es ein dreistufiges Verfahren geben, bei dem zunächst ein Ordnungsruf erteilt wird.

Bei besonders gravierenden Fällen oder wiederholtem Pöbeln drohe dann in einer zweiten Stufe ein Ordnungsgeld von bis zu 2000 Euro - beziehungsweise bei Wiederholungstätern bis zu 4000 Euro - und als letztes Mittel der Ausschluss von Sitzungen, hieß es weiter.

Ilse Aigner: Das steckt hinter der Entscheidung

Die Entscheidung über das Verhängen eines Ordnungsgeldes treffe das Präsidium nach genauer Abwägung und Einzelfallentscheidung.Aigner hatte das neue Bußgeld bereits im vergangenen Jahr angekündigt. Damals verwies sie auch darauf, dass es in der vergangenen Wahlperiode 26 Rügen gegeben habe - die große Mehrheit der Gerügten gehörte der AfD an.

Zum Vergleich: Davor hatte es in einem Vierteljahrhundert keine einzige Rüge gegeben, obwohl auch damals schon teils kontroverse Debatten durch den Plenarsaal hallten.Generell hat sich der Ton im Maximilianeum seit dem Einzug der rechtspopulistischen AfD massiv verschärft. Dies monierte Aigner in den vergangenen Jahren ebenso wie Präsidenten anderer Parlamente wiederholt. Mit dem neuen Ordnungsgeld geht der bayerische Landtag deutlich über die Bußgeldordnung im Bundestag hinaus: Hier beträgt das Ordnungsgeld zunächst 1000 Euro und im Wiederholungsfall 2000 Euro.

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) hatte Ende des vergangenen Jahres aber auch angedeutet, härter durchgreifen und das Ordnungsgeld auf mindestens 2000 Euro erhöhen zu wollen.

Quelle: dpa

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